17-jähriger Abschiebegefangener nimmt sich in Hamburg das Leben
Berlin, den 09.03.2010.
Anlässlich des Todes eines 17-jährigen
Abschiebegefangenen in Hamburg am 07.03.2010 protestieren wir
entschieden gegen die Praxis, minderjährige Flüchtlinge in Abschiebehaft
zu nehmen. Die Umstände des tragischen Todesfalls müssen schnellstmöglich
aufgeklärt werden.
Die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche e.V. (BAG)
unterstützt seit langem die von vielen Organisationen erhobene
Forderung, dass grundsätzlich keine schwangeren Frauen, physisch und
psychisch erkrankte Menschen sowie minderjährige Flüchtlinge in
Abschiebehaft genommen werden sollen. Gerade Kinder und Jugendliche ohne
Familienangehörige dürfen einer solchen Extrembelastung nicht schutzlos
ausgesetzt werden. Ohne Anhörung und Aufklärung über ihre Situation auf
ungewisse Zeit eingesperrt zu sein – das sei schon für Erwachsene schwer
aushaltbar, meint die Bundesvorsitzende Pastorin Fanny Dethloff. Die BAG
unterstützt deshalb die ehrenamtliche und hauptamtliche seelsorgerische Arbeit
in den Abschiebehaftanstalten und fördert deren bundesweite Vernetzung.
Insbesondere die so genannten Dublin II-Fälle, wo Menschen wie Pakete
ihrem Fluchtweg folgend zurück verfrachtet werden, sind häufig mit
Abschiebungshaft verbunden, oft ohne jede Rechtsberatung. Statt eine
Verbesserung dieser Situation anzustreben, hat das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge jüngst verkündet, dass eine neuerliche
Anhörung bei sogenannten Dublin-II-Fällen entfallen solle. Allein die
Frage sei zu klären, welches Land für das Asylverfahren zuständig ist,
in das die Flüchtlinge dann zurückgeschoben werden. Diese Tendenz hält
die BAG für hochproblematisch.
»Flüchtlinge brauchen Aufnahme und Schutz, Verständnis für ihre Lage,
Begleitung, Beratung und einen Rechtsbeistand«, so Fanny Dethloff
weiter. »Minderjährige Unbegleitete Flüchtlinge brauchen Verständnis und
Aufmerksamkeit – keine Haft.«
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Kontakt:
Verena Mittermaier
Ökumenische BAG Asyl in der Kirche e.V.
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