Wenn nach dem Kirchenasyl Geldbußen gezahlt werden müssen, können die meisten Pfarrer*innen und Ordensleute glücklicherweise auf den Rückhalt ihrer Kirchen und Gemeinschaften zählen. Für die Flüchtlinge, die im Kirchenasyl waren, sieht dies anders aus. Obwohl verwaltungsrechtlich geklärt ist, dass Kirchenasyl kein Untertauchen ist, kommt es in manchen Fällen zu Bußgeld-Bescheiden. Wir lassen die betroffenen Flüchtlinge und Gemeinden, die Kirchenasyl gewähren, damit nicht allein.

Aus unserem Rechtshilfefond unterstützen wir bei Kosten verbunden mit einem Strafverfahren oder Ermittlungsverfahren gegen Geflüchtete, wenn diese aufgrund eines Kirchenasyls entstanden sind. Dies beinhaltet auch mögliche Übersetzungs- und Gutachtenkosten.

Antrag

Am besten nutzen Sie folgendes Formular zur Antragstellung per Mail:

weitere Infos

Bei Fragen, Bedarf oder Interesse können Sie sich gern per Mail an uns wenden: info@kirchenasyl.de