PM: Verurteilung wegen Kirchenasyl – „Asyl in der Kirche“ kritisiert Ausgang des Verfahrens

Berlin/Hamburg/München, 02.06.2021

Die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Asyl in der Kirche bedauert den Ausgang der Gerichtsverhandlung gegen Schwester Juliana Seelmann aus Würzburg. Wegen der Gewährung von Kirchenasyl wurde sie heute zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt. BAG-Vorsitzende Dietlind Jochims: „Die Verurteilung ist ein fatales Signal für alle, die sich für die Würde von Flüchtlingen einsetzen. Menschen in ausweglosen Situationen zu helfen, kann kein Verbrechen sein. Wenn ein Gericht ein solches Verhalten unentschuldbar nennt, wirft das ein bedenkliches Licht auf das Verständnis von Humanität und Gewissenentscheidungen in diesem Land.“

Nach zahlreichen Gerichtsverfahren in den letzten Jahren, die alle eingestellt wurden oder mit einem Freispruch endeten, vermutet die BAG Asyl in der Kirche hinter den Strafanzeigen einen strategischen Einschüchterungsversuch. BAG-Vorstandsmitglied Dieter Müller vom Jesuiten-Flüchtlingsdienst betont: „Die Situation in Bayern eskaliert. Wir hoffen, dass die staatliche Seite in Zukunft keine Strafbefehle wegen Kirchenasyl mehr ausstellt.“

Pastorin Dietlind Jochims
Vorsitzende der Ökumenischen BAG Asyl in der Kirche e.V.

Bei Rückfragen oder für Interviews:
Dieter Müller, Stellv. Vorsitzender der ökum. BAG Asyl in der Kirche, dieter.mueller@jrs-germany.org, 01781673317

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