Berlin/Hamburg
Heute bestätigte das Bayrische Oberlandesgericht in Bamberg den Freispruch Bruder Abrahams. Ihm war Beihilfe zum illegalen Aufenthalt durch die Gewährung von Kirchenasyl vorgeworfen worden. Nachdem das Amtsgericht Kitzingen Bruder Abraham im letzten Jahr bereits freigesprochen hatte, legte die Staatsanwaltschaft Revision ein. Das Oberlandesgericht hat nun noch einmal festgestellt, dass das Gewähren von Kirchenasyl keine Straftat darstellt.
Die Vorstandsvorsitzende der Ökum. BAG Asyl in der Kirche, Pastorin Dietlind Jochims: „Wir freuen uns mit Bruder Abraham und allen, die sich für die Rechte Geflüchteter einsetzen, über diesen Freispruch! Gespannt sind wir auf die ausführliche schriftliche Begründung. Wir hoffen, dass von dem Urteil eine gute Signalwirkung auch für die weiteren noch anstehenden Verhandlungen gegen Ordensleute und Pfarrpersonen ausgeht, die wegen Kirchenasyl vor Gericht stehen. BAG-Im letzten Jahr dominierten diese Gerichtsverfahren die öffentliche Diskussion über Kirchenasyl. Wir hoffen, dass diese nun zu einem Abschluss kommt und der Blick sich wieder auf das Wesentliche richtet: Die Menschen, denen Abschiebung droht und die um ihr Leben fürchten. Mit jedem einzelnen Kirchenasyl versuchen wir, humanitäre Härten zu vermeiden und schwere Menschenrechtsverletzungen zu verhindern.“
Pastorin Dietlind Jochims
Vorsitzende der Ökumenischen BAG Asyl in der Kirche e.V.
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