PM: Sorge um das Kirchenasyl: Räumungen bedrohen Schutzraum für Geflüchtete

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Anlässlich einer erst kürzlich bekannt gewordenen Räumung eines Kirchenasyls im Februar – evangelisch.de berichtete – zeigt sich die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche (BAG) besorgt über die offenbar sinkende Hemmschwelle von Behörden, Kirchenasyle gewaltsam zu beenden. Die BAG weiß von bundesweit insgesamt sechs angedrohten, versuchten oder vollzogenen Räumungen seit Juli letzten Jahres. Besonders die Vorfälle im Kreis Viersen, NRW und in Schwerin, Mecklenburg-Vorpommern erregten öffentliche Aufmerksamkeit.

Räumungsandrohungen und versuchte oder gar vollendete Räumungen führen zu großer Verunsicherung unter den Kirchenasyl-Gästen sowie den aufnehmenden Pfarrgemeinden und Ordensgemeinschaften. Außerdem widersprechen sie in grober Weise der erstmals im Februar 2015 getroffenen, zuletzt im November 2022 angepassten Vereinbarung zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und den Kirchen, in der es heißt, Kirchenasyl werde „als Ausdruck einer christlich-humanitären Tradition respektiert“.

Die Entwicklung seit letztem Sommer sei neu und beunruhigend, meint der Jesuit Dieter Müller, stellvertretender Vorstandvorsitzender der BAG. „Wir fragen uns, ob die Vereinbarung der Kirchen mit dem BAMF noch gilt. Sind Räumungen bzw. deren Androhung, Aktionen einzelner lokaler Ausländerbehörden oder soll damit ein neuer Umgang mit Kirchenasyl eingeleitet werden mit dem Ziel, Pfarreien und Ordensgemeinschaften einzuschüchtern und Kirchenasyl unattraktiv zu machen?“

Kirchenasyl wird fast ausschließlich in sogenannten Dublin-Verfahren gewährt, d. h. ein anderer Staat innerhalb der Europäischen Union ist eigentlich für das Asylverfahren zuständig. In einigen der Mitgliedstaaten herrschen aber menschenrechtlich bedenkliche Zustände, angefangen von brutalen Pushbacks, über die Inhaftierung von Geflüchteten unter katastrophalen Bedingungen, bis hin zur völligen Vernachlässigung.

Durch die Gewährung von Kirchenasyl und die Vorlage eines Härtefalldossiers beim BAMF soll erreicht werden, dass Betroffene ihr Asylverfahren in Deutschland durchführen können. In der überwiegenden Zahl der Fälle lehnt das BAMF das Dossier allerdings ab. Das Kirchenasyl muss dann fortgesetzt werden, bis die nach Dublin-Verordnung festgelegte sechsmonatige Überstellungsfrist abgelaufen ist und damit Deutschland für das Asylverfahren zuständig wird.

Im Jahr 2023 wurden laut BAMF bundesweit 2.065 Kirchenasylfälle registriert. Die Zahl der Übernahmeersuchen an andere Mitgliedstaaten betrug 74.622. Tatsächlich überstellt wurden jedoch lediglich 5.053 Personen. Damit wird deutlich, dass Kirchenasyl kein bestimmender Faktor bei den nichterfolgten Rückschiebungen ist.

Kontakt:

Dieter Müller SJ.

Stellv. Vorsitzender der Ökumenischen BAG Asyl in der Kirche e.V.

; 0178-1673317