Die ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche sieht die Praxis in den Kirchengemeinden zum Schutz von Flüchtlingen vor Abschiebung durch ein Urteil des Münchner Oberlandesgerichts gestärkt. „Das Gericht hat deutlich gemacht: Kirchenasyl ist kein strafbares Handeln. Es ist kein passives Abwarten oder Verstecken, sondern immer das aktive und transparente Suchen nach Lösungen in besonderen Härtefällen im Gespräch mit den zuständigen Behörden“, sagte die Vorstandsvorsitzende Dietlind Jochims.
Das OLG hatte am Donnerstag den Freispruch eines Nigerianers bestätigt, der einige Monate in einem Kirchenasyl im bayerischen Freising aufgenommen worden war und wegen illegalen Aufenthalts angeklagt wurde. Zugleich betonte das Gericht aber, das Kirchenasyl schütze grundsätzlich nicht vor einer Abschiebung und „verbietet dem Staat kein Handeln“.
Jochims sagte, es sei unumstritten, dass das Kirchenasyl kein anerkanntes Rechtsinstitut sei. „Aber das Gericht hat klargestellt, dass es trotzdem Gründe gibt, diese christliche-humanitäre Tradition als nicht strafbar zu bewerten.“ Zudem habe das OLG betont, wie wichtig die Kommunikation mit den Behörden im Fall eines Kirchenasyls sei. „2015 wurde dazu ein Verfahren mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vereinbart. Kirchen und Bundesamt sprechen seitdem regelmäßig über diese Verabredungen“, betonte Jochims.
Das mit Spannung erwartete Urteil habe die Kirchengemeinden gefreut. „Der Freispruch aus Bayern wird eine Signalwirkung bundesweit haben und in den weiteren Dialog mit den politisch Verantwortlichen einfließen“, sagte Jochims.
Deutschlandweit nennt die Bundesarbeitsgemeinschaft eine Zahl von derzeit 445 Kirchenasylen mit insgesamt 674 Personen.
Dietlind Jochims
Vorsitzende der Ökumenischen BAG Asyl in der Kirche e.V.