Liebe Freund*innen der Kirchenasylbewegung,
Vom 9.-11.November fand unsere Jahrestagung in Hamburg statt. Unter dem Titel „Kirchenasyl zwischen Institution und Bewegung“ kamen über 100 TeilnehmerInnen aus ganz Deutschland zusammen, um die Auswirkungen der aktuellen Abschottungspolitik und der neuen Sanktionen gegen das Kirchenasyl zu diskutieren. Ausgehend von den Diskussionen während der Tagung veröffentlichte die BAG Asyl in der Kirche eine Abschlusserklärung, die in diesem Newsletter zu finden ist. Außerdem blicken wir über Deutschland hinaus in die Niederlande, wo in der protestantischen Gemeinde Den Haag seit dem 26.10.2018 ein Dauergottesdienst läuft, um die Abschiebung der armenischen Familie Tamrazyan zu verhindern. Zuletzt weisen wir auf die Film-Tour Moria 35 hin, mit der der Verein Borderline Europe e.V. in 5 Städten über die Situation auf den griechischen Inseln informiert.
Den aktuellen Stand der Kirchenasyl-Statistik, weitere Termine, Pressemitteilungen und News finden Sie auf unserer Homepage unter www.kirchenasyl.de.
Wenn Sie die Artikel, die wir im „Pressespiegel“ zusammengestellt lesen möchten, folgen Sie bitte einfach dem markierten Link auf die Website. Sollten Sie Veranstaltungen organisieren, die von Interesse sein könnten und die wir auf unserer Homepage und im Newsletter bewerben sollen, schreiben Sie uns bitte an .
Mit freundlichen Grüßen,
Genia Schenke Plisch
Ulrike La Gro
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In Eigener Sache
Menschenrechte für Flüchtlinge schützen!
Kirchenasyl erhalten
Vom 9. bis 11. November trafen sich in Hamburg 100 Aktive aus der Kirchenasylbewegung zur Jahrestagung der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche unter dem Titel „Kirchenasyl zwischen Institution und Bewegung“. Die folgende Erklärung entstand aus den Diskussionen während der Tagung.
I. Aktuelle Situation
Eine*r von fünf Geflüchteten ertrinkt beim Versuch, über das Mittelmeer Europa zu erreichen, während Seenotrettung unterbunden und kriminalisiert wird. In Hotspots in Griechenland müssen viele, die es dennoch geschafft haben, unter menschenunwürdigen Bedingungen ausharren. Die Länder an den Außengrenzen Europas wehren Flüchtlinge mit Zäunen, illegalen push-backs und Gewalt ab. Über die Grenzen hinaus versuchen Regierungen mit zweifelhaften Abkommen, weitere Fluchtwege zu schließen. Protesten Geflüchteter für Bewegungsfreiheit und gegen Abschiebung wird mit brutalen Polizeieinsätzen begegnet. Anstelle einer Willkommenskultur werden politisch und medial in weiten Teilen Abschottung und Abgrenzung gepredigt. Menschenrechte und Flüchtlingsschutz werden ausgehöhlt.
II. Das Dublinsystem ist gescheitert, Kirchenasyl gibt davon Zeugnis
In Deutschland beschwören politische Entscheidungsträger*innen unverdrossen das Funktionieren des Dublin-III-Abkommens und betonen die Einhaltung Die unhaltbaren Zustände bei der Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten in Ländern wie Polen, Bulgarien, Ungarn oder Italien sind bekannt. Die höchst unterschiedlichen Anerkennungsquoten in den einzelnen Ländern des Dublin-Abkommens erinnern eher an eine Asyllotterie als an ein einheitliches europäisches System. Und nicht zuletzt aus den vielen individuellen Schilderungen der Menschen im Kirchenasyl ergibt sich das Bild eines Verschiebebahnhofs, bei dem humanitäre Aspekte außer Betracht bleiben.
Im Juni 2018 beschloss die Innenministerkonferenz der Länder (IMK), die Überstellungsfrist nach der Dublin III-Verordnung für Menschen im Kirchenasyl um ein Jahr, also auf 18 statt sechs Monate, zu verlängern, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtling (BAMF) die außergewöhnliche Härte nicht anerkennt und die Kirchengemeinde daraufhin das Kirchenasyl nicht beendet. Die damit einher gehende willkürliche Bewertung von Menschen im Kirchenasyl als zu bestimmten Zeitpunkten „flüchtig“ im Sinne der Dublin-III-Verordnung betrachten wir als rechtswidrig. Kirchenasyl bedeutet eben gerade kein Untertauchen, dem BAMF wird der Aufenthaltsort der Betroffenen unmittelbar und zuverlässig mitgeteilt.
Besonders die Forderung, das Kirchenasyl nach negativer Prüfung umgehend zu beenden, ist mit der Unabhängigkeit der Kirchenasyl gewährenden Gemeinden nicht zu vereinbaren.
Mit immer schärferen Regelungen wird versucht, Kirchenasyle zu erschweren. Geflüchtete, Gemeindevertreter*innen und Pfarrer*innen werden dabei kriminalisiert und den Gemeinden Regelverstöße vorgeworfen.
Hier stellen wir klar: Diese Politik verkennt das zentrale Anliegen von Kirchenasyl: Es geht beim Kirchenasyl um den Schutz von Menschen, ihrer Würde und Rechte aus einer gut begründeten Gewissensentscheidung im Einzelfall. Mit diesem Anliegen wenden wir uns in Kirchenasylfällen an das BAMF. Wir beobachten dort aber immer restriktivere Kriterien und zunehmend rein formale Entscheidungen. Statt Abhilfe in besonderen Härtefällen schafft die staatliche Praxis in vielen Fällen zusätzliche Härten.
III. Schlussfolgerungen
- Wir fordern die Bundesregierung und die EU auf, eine sichere Einreise (safe passage) in die EU und in die Bundesrepublik zu gewährleisten. Nur so kann das Grundrecht auf Asyl auch faktisch garantiert und das Sterben an den EU-Außengrenzen beendet werden.
- Wir fordern einen sofortigen Abschiebestopp für Afghanistan. Wir fordern dabei auch die Berücksichtigung der Praxis von „Kettenabschiebungen“ – über andere europäische Länder nach Afghanistan – bei Dublinverfahren.
- Wir fordern wir einen sofortigen Abschiebestopp für Griechenland, das mit der Unterbringung Geflüchteter gezielt überfordert wurde und wird, und für Länder wie Italien und Bulgarien, die in aller Öffentlichkeit die Entrechtung Geflüchteter systematisch vorantreiben.
- Wir fordern die Rücknahme der aktuellen Sanktionen gegen Kirchenasyle.
- Wir fordern ein Ende der strafrechtlichen Verfolgung von Menschen im Kirchenasyl, von Gemeinden und von Pfarrer*innen, die Kirchenasyl gewähren.
- Wir fordern nach wie vor eine Würdigung und humanitäre Prüfung jedes Einzelfalls und eine Diskussion über die Qualität von Flüchtlingsschutz, nicht über die Quantität von Abwehr.
IV. Wir machen weiter!
Wir setzen uns gemeinsam mit vielen ein für eine offene, solidarische Gesellschaft, in der keine*r mehr den Schutz des Kirchenasyls braucht. Bis dahin machen wir weiter.
Die Abschlusserklärung als pdf
I. Aktuelle Statistik
Aktuell zum 16.11.2018
Wir wissen zurzeit von 553 aktiven Kirchenasylen mit mindestens 883 Personen, davon sind etwa 190 Kinder. 501 der Kirchenasyle sind sogenannte Dublin Fälle.
II. Pressespiegel*
03.10.18
Droht Abschiebung? Druck auf Lehrling Ali Wajid in Salzburg steigt
Der in Kirchenasyl befindliche Asylbewerber Ali Wajid wird seit zwei Tagen von Beamten der Schengenfahndung gesucht.
11.10.18 Domradio
NRW-Landtag bekennt sich zum Kirchenasyl für Flüchtlinge
Vier der fünf Fraktionen im Düsseldorfer Landtag haben sich ausdrücklich zum Kirchenasyl für von Abschiebung bedrohte Flüchtlinge bekannt.
13.10.18 Wiesbadener Kurier
Hunsrück: Sudanesen sollen kommende Woche das Kirchenasyl verlassen
Sieben sudanesische Flüchtlinge, die sich im Hunsrück im Kirchenasyl befinden, kehren wohl schon kommende Woche nach Italien zurück. Dies erklärte eine Sprecherin der Kreisverwaltung.
16.10.18 RTL
Kirchenasyl soll weiter respektiert werden
Eineinhalb Jahre nach einem ersten Spitzengespräch zum Kirchenasyl für Flüchtlinge haben Ministerien, Behörden und Kirchenvertreter die Fortführung der bisherigen Praxis vereinbart.
19.10.18 SWR
Nach erfolgreichen Eilanträgen von Sudanesen im Kirchenasyl Hunsrücker Pfarrer zeigen sich erleichtert
Eine Gruppe von Asyl suchenden Sudanesen fand Schutz im Kirchenasyl im Hunsrück. Daraus wurde ein politischer und juristischer Fall. Vorerst werden sie nicht abgeschoben.
19.10.18 Neues Deutschland
Richter stärken Kirchenasyl
Verwaltungsgericht Trier stoppt Abschiebung von Flüchtlingen: Sudanesen in Kirchenobhut sind nicht als „flüchtig“ einzuschätzen
19.10.18 Focus/Kreisverwaltung Simmern
Beschlüsse des Verwaltungsgerichts (VG) Trier in den vorläufigen Rechtsschutzverfahren der Kirchenasylfälle
Die erfolgreichen Eilanträge richteten sich primär gegen den Vollzug der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erlassenen Abschiebungsanordnungen.
22.10.18 ZDF
Kirchenasyl unter Druck (Video)
Die Zahl der Kirchenasyle in Deutschland steigt und steigt. Doch seit August gelten strengere Regeln: will eine Kirchengemeinde die Abschiebung eines Flüchtlings in ein anderes EU-Land verhindern, muss sie ihn nun dreimal so lange beherbergen wie bisher.
III. Hinweise
III.I Kirchenasyl und Dauergottesdienst in Den Haag/Niederlande
In der protestantischen Gemeinde Den Haag läuft seit dem 26.10.2018 das Kirchenasyl für eine Armenische Familie. Um die Familie vor Abschiebung zu schützen, findet dort 24h am Tag ein Dauergottesdienst statt. Auf Ihrer Internetseite schreibt die Gemeinde:
„Seit vergangenem Freitag (26.10.18) gibt es in Den Haag einen kontinuierlichen Gottesdienst im Bethel (Nachbarschaftshaus und Kirche) für die armenische Familie Tamrazyan. Und wir können dabei viel Hilfe gebrauchen. Dieser kontinuierliche Gottesdienst bedeutet, dass die protestantische Kirche Den Haag der Familie, die seit neun Jahren in den Niederlanden lebt, Kirchenasyl gewährt. Bereits zweimal entschieden die Gerichte, dass die Familie hier bleiben kann. Nach dem letzten Einspruch durch den Niederländischen Staat sollen sie nun doch ausreisen. Auf der Antrag auf Bleiberecht für die Kinder wurde abgewiesen – obwohl die Kinder seit mehr als fünf Jahren in den Niederlanden leben. Das Kirchenasyl ist ein Ruhepunkt, mit dem wir der Familie eine Pause gönnen und die Politiker einladen, über das Schicksal von Hayarpi und ihrem Bruder und ihrer Schwester ins Gespräch zu kommen und über die Wirkung des „Kinderpardons“ (Bleibereichtsregelung für ausreisepflichtige Kinder) zu sprechen, das bisher nur 10% der Kinder zugesprochen wird. […]
Die Protestantische Kirche Den Haag ist Nachfolgerin der Gereformeerde Kerk Vrijgemaakt in Katwijk in der Gewährung von Kirchenasyl für die Familie Tamrazyan. Ein ständiger Gottesdienst lässt die Familie zur Ruhe kommen. Das Ziel ist laut Theo Hettema, Vorsitzender des Kirchenvorstands, Zeit und Raum für einen Dialog mit der Regierung über ein Dilemma zu schaffen, in dem sich laut Hettema keine Kirche befinden sollte: Die Wahl zwischen Achtung der Regierung und dem Schutz der Rechte eines Kindes.
Verwurzelt
Der Familie Tamrazyan, die armenischer Herkunft ist und seit neun Jahren in den Niederlanden lebt, droht die Abschiebung. Obwohl mehrere Richter in ihrem Asylverfahren eine positive Stellungnahme abgegeben haben, entschied das oberste Gericht schließlich, dass die Familie abgeschoben werden könnte. Ein Antrag auf „Kinderpardon“, eine Vereinbarung, die Flüchtlingskinder betrifft, die länger als fünf Jahre in den Niederlanden wohnen, wurde abgelehnt. Kein Wunder, denn fast alle in den Niederlanden verwurzelten Kinder fallen aus dem „Kinderpardon“. Die Praxis der letzten Jahre zeigt, dass das die Anträge auf „Kinderpardon“ in weniger als 10% der Fälle erfolgreich sind.
Bedrängtes Gewissen
Die Protestantische Kirche Den Haag respektiert die Gesetze und Gerichtsurteile, stellt jedoch die Frage: „Sollten hier Minderjährige die Rechnung bezahlen?“ Niemand kann uns bitten, unsere Augen vor dem das – objektiv festgestellten – Leiden dieser Kinder zu verschließen. Wie es auch immer kam, dass das Asylverfahren so lange Zeit dauerte, die Kinder, um die es hier geht, trifft keine Schuld. Für sie sind wir da. Und wir sind zuversichtlich, dass auch unsere PolitikerInnen letztendlich eine menschliche Lösung anstreben. Wir wollen eine humanitäre Lösung für diese Kinder und erkennen, dass es noch einige hundert Kinder mehr in einer vergleichbaren Situation gibt. ‚
Öffnen
Die Türen der Kirche stehen dieser Familie offen. Es passt laut der Gemeinde zur Offenheit und Gastfreundschaft der Kirche, die für schutzbedürftige Menschen gedacht ist. „Wir machen das, was wir immer tun: Einen Gottesdienst, aber jetzt durchgängig – da der Bedarf an Unterstützung genauso durchgängig ist. Wir tun dies, um diese Familie zu ermutigen, um zu zeigen, dass wir als Kirche da sind, dass es einen Gott gibt, der niemanden fallen lässt. Wir beten, singen, sind stumm, zünden Kerzen an, führen Gespräche über die Fragen des Glaubens, die sich hinter dieser Situation befinden.“ Der Gottesdienst findet im Nachbarschafts- und Kirchenhaus Bethel statt.
Atempause
Die Kirchen suchen nach Möglichkeiten des Dialog mit den verantwortlichen PolitikerInnen. Mit dem gewährten Kirchenasyl hoffen sie, Raum und Zeit zu schaffen, um gemeinsam nach einem Ausweg aus diesem Dilemma zu suchen, nach einer menschlichen Lösung für diese Kinder und für alle anderen Kinder, die sich in einer solchen Situation befinden.“
III.II Filmvorführung & Gespräch: Moria 35
Vom 13.-17.12.18 veranstaltet der Verein Borderline Europe e.V eine Film-Tour durch fünf verschiedene Städte, um auf die Situation auf den griechischen Inseln hinzuweisen. Sie schreiben dazu auf ihrer Internetseite:
„Griechenland, Lesbos, 2017. Seit Monaten protestieren Geflüchtete gegen die menschenunwürdigen Lebensbedingungen im Lager Moria. Am 18. Juni findet ein friedlicher Sitzstreik ein gewaltsames Ende. Die Polizei stürmt das Flüchtlingslager und nimmt auf brutale Weise 35 Männer fest. Neun Monate lang müssen sie im Gefängnis ausharren, bevor ihnen ein Gerichtsprozess gemacht wird, obwohl es keinerlei Beweise gegen sie gibt. „Soweit ich das verstehe, bin ich nur festgenommen worden, weil ich schwarz bin“, schließt Didier Ndiay aus dem Senegal.
Der erste Teil des Films folgt den verschiedenen Protesten und der Festnahme der 35 Männer im Lager Moria. Im zweiten Teil wird der Gerichtsprozess gegen die Geflüchteten begleitet und es wird ein Ausblick auf ihre verschiedenen Lebenssituationen nach Verkündung des Urteils gegeben, die von einem Leben in Freiheit bis hin zu Haft und Abschiebung reichen.
Der Fall der Moria 35 ist paradigmatisch für eine fortlaufende Kriminalisierung von Geflüchteten auf den Griechischen Inseln seit Abschluss der EU-Türkei Erklärung. Daher wird es zu Beginn des Filmes eine kurze Einführung zur Situation von Geflüchteten seit dem Deal zwischen der EU und der Türkei vom März 2016 gegeben.
In Anschluss an den Film gibt es eine offene Diskussion mit dem Regisseur Fridoon Joinda, der selbst als Geflüchteter auf Lesbos lebte und zahlreiche Filme über die Situation auf der Insel gedreht hat, sowie mit der Produzentin Valeria Hänsel, die als Teil von der Organisation Bordermonitoring und des Netzwerks für kritische Migrations- und Grenzregime-Forschung auf Lesbos tätig ist. Bei den Veranstaltungen in Göttingen und Berlin wird zudem die Rechtsanwältin Lorraine Leete, die seit 2 Jahren im Legal Center Lesbos Rechtsberatung für Geflüchtete durchführt, über die juristischen Hintergründe informieren“
Der Film wir in verschiedenen Städten gezeigt:
13.12. Marburg (Capitol Kino); 20:00 Uhr
14.12. Hannover (Echkeller), 19:00 Uhr
15.12. Göttingen (Hörsaal, Platz der Göttinger Sieben, HSG); 19:00 Uhr
16.12. Dresden (Kosmotique e. V.), 19:00 Uhr
17.12. Berlin (Kino Moviemento), 19:00 Uhr
Mehr Infos zu Film und Regisseur hier: https://joindaproductions.wordpress.com/films/
III.III Veranstaltungen
07.-09.12.18 |
Schwerte |
Asylpolitisches Forum: Abschottung statt Flüchtlingsschutz. Wir halten dagegen! |
13.12.2018 – 17.12.2018 |
Marburg, Hannover, Göttingen, Dresden, Berlin
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Filmvorführung & Gespräch: Moria 35
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* Hinweis: Bei den kursiv gedruckten, zitierten Sätzen handelt es sich teilweise um die Anfänge einer Auswahl von Artikeln, die sich in den letzten Wochen mit dem Thema Kirchenasyl beschäftigt haben. Sie geben nicht zwingend die Meinung der Redaktion wider. Die Hyperlinks der Überschriften verweisen auf die Quellen, sie sind für ihre Inhalte selbst verantwortlich. Am Erscheinungstag des Newsletters waren alle noch aktuell und zugänglich.