Tätigkeitsbericht 2021

1. Kirchenasyle im Jahr 2021

Wegen der Pandemie-bedingten Situation der letzten Jahre dauert die zahlenmäßige Gesamtauswertung noch an und wird separate von dem Jahresbericht veröffentlicht. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Tabelle 1/2021: Jahresverlauf 2021
Der allgemeine Überblick über die Entwicklung der laufenden Kirchenasyle 2021

DatumKirchenasylePersonen /davon KinderDublin Fälle
27.01.295508 / 103279
25.03.319535 / 107302
30.04.321540 / 113299
20.05.323547 / 120297
28.06.316522 / 112293
22.09.332587 / 131316
15.10.328574 / 126309
26.11.354553 / 110315
20.12.360571 / 123331

2. Kirchenasyl in Corona-Zeiten

Auch das Jahr 2021 stand ganz im Schatten der Pandemie.

3. Zur Rücknahme der Fristverlängerung bei Kirchenasylen im Januar 2021

Im Juni 2018 hatte die Innenministerkonferenz der Länder (IMK) beschlossen, die Überstellungsfrist nach der Dublin III-Verordnung für Menschen im Kirchenasyl um ein Jahr, also auf 18 statt sechs Monate, zu verlängern, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtling (BAMF) die außergewöhnliche Härte nicht anerkannt und die Kirchengemeinde daraufhin das Kirchenasyl nicht beendet hatte. Die damit einhergehende willkürliche Bewertung von Menschen im Kirchenasyl als zu bestimmten Zeitpunkten „flüchtig“ im Sinne der Dublin-III-Verordnung war von der Ökum. BAG Asyl in der Kirche von Beginn an als rechtswidrig betrachtet worden. Bereits im Juni 2018 hatten wir erwartet, dass auch Verwaltungsgerichte das so sehen würden.

Diese Erwartung hat sich in den Jahren 2018-20 bestätigt: Ganz überwiegend urteilten die Gerichte, dass ein bekannt gegebener Aufenthalt im Kirchenasyl eine Verlängerung der Dublin-Frist nicht rechtfertige. Knapp 50 Urteile sind auf der Homepage der BAG gesammelt (https://www.kirchenasyl.de/portfolio/gerichtsurteile-gegen-die-verlaengerung-der-ueberstellungsfrist-auf-18-monate/ ). Leider dauerte es auch nach einer entsprechenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Juni 2020 noch ein gutes halbes Jahr, bis das BAMF im Januar 2021 von der Praxis der Fristverlängerung bei Kirchenasylen Abstand nahm.

Wir äußerten uns im Januar 2021 dazu: „Wir nehmen diesen Schritt erleichtert zur Kenntnis. Er ist lange überfällig“ und verbanden mit ihm die Hoffnung, „dass er insgesamt eine Rückkehr zu einer lösungsorientierten Verständigung über humanitäre Härtefälle“ einleiten würde.

Diese Hoffnung allerdings hat sich bisher nicht erfüllt. Nach wie vor lehnt das BAMF die vorgebrachten Härten fast durchweg ab. Einher gegangen mit der Fristverlängerung war seit August 2018 auch ein nochmaliges drastisches Absinken der Anerkennung in Dossiers geschilderter besonderer Härtefälle. Diese Entwicklung hat sich leider auch 2021 fortgesetzt. So mussten zwar die folgenreichsten Verschärfungen von 2018 vom BAMF zurück genommen werden, der ursprüngliche Sinn der so genannten Vereinbarung vom Februar 2015 (eben die lösungsorientierte Verständigung über humanitäre Härtefälle)  ist aber nach wie vor in weiter Ferne. Ein politischer Wille, aus den anhand von Einzelfällen geschilderten nicht hinnehmbaren Defiziten zu lernen und die humanitäre Situation für Geflüchtete wenn nicht in Europa, so doch in Deutschland, zu verbessern oder zumindest ein Einzelfällen weitere nicht hinnehmbare Härten und Menschenrechtsverletzungen zu vermeiden ist in der Dialogbereitschaft und Kirchenasyl-Praxis des BAMF kaum zu erkennen.

4. Strafverfahren aufgrund von Kirchenasyl

Ein Beitrag des stellvertretenden Vorsitzenden der Ökumenischen BAG Asyl in der Kirche,  Dieter Müller

Zur Erinnerung: Seit Anfang 2017 ermittelten bayerische Staatsanwälte in hunderten von Fällen gegen Kirchenasylgeber wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt, stellten die Verfahren dann aber immer wegen Geringfügigkeit nach § 153 StPO ein.

Im Juli 2019 wich die Staatsanwaltschaft erstmals von dieser Praxis ab. Der evangelische Pfarrer Ulrich Gampert aus Immenstadt erhielt einen Strafbefehl i. H. v. 4.000 EUR. Nachdem er Widerspruch eingelegt hatte, wurde der Fall am Amtsgericht Sonthofen verhandelt. Das könnte ein Musterfall werden, dachten anfangs Beteiligte und Beobachter. Schließlich endete auch dieses Verfahren mit einer Einstellung – allerdings nur gegen eine Geldauflage i. H. v. 3.000 EUR. Pfr. Gampert und sein Anwalt Franz Bethäuser hätten es lieber auf eine Verurteilung ankommen lassen und wären dann in Berufung gegangen. Da aber auch gegen den „Haupttäter“, also den Flüchtling, der sich im Kirchenasyl befunden hatte, weiterverhandelt worden wäre, ließ Pfr. Gampert sich auf den „Deal“ ein und zahlte die Geldbuße an eine gemeinnützige Einrichtung. Der afghanische Flüchtling kam mit 80 Sozialstunden davon.

Als nächstes erwischte es im Februar 2020 Mechthild Thürmer, Äbtissin im Benediktinerinnenkloster Maria Frieden im oberfränkischen Kirchschletten. 2.500 EUR lautete der Strafbefehl. Sie hatte einer Eritreerin, einer Irakerin und einer Nigerianerin, denen die Abschiebung nach Rumänien und Italien drohte, Kirchenasyl gewährt. Auch Mutter Mechthild weigerte sich, die Strafe zu zahlen. Bisher gab es jedoch noch keine Verhandlung. Es müsse noch weiter ermittelt werden, so die Staatsanwaltschaft. Vielleicht will man auch den Ausgang einiger gleichgelagerter Fälle, die mittlerweile verhandelt werden, abwarten.

Die anderen Fälle betreffen den Benediktiner Abraham Sauer aus Münsterschwarzach, die Oberzeller Franziskanerin Juliana Seelmann, das Hallstadter evangelische Pfarrerehepaar Wittmann-Schlechtweg und den evangelisch-methodistischen Pfarrer Stefan Schörk aus Pegnitz. Bisher gab es zwei Verurteilungen, nämlich in den Fällen Seelmann und Schörk. Beide haben bereits Rechtsmittel eingelegt. In Erinnerung ist noch die etwas befremdliche Äußerung des Richters am Amtsgericht Würzburg im Verfahren Seelmann: „Wir leben in einer Demokratie, nicht in einem Gottesstaat“.

Im Fall von Bruders Abraham kam es hingegen im April 2021 am Amtsgerichts Kitzingen zu einem Freispruch. Allerdings legte die Staatsanwaltschaft im Juni dagegen Revision ein. Der Fall liegt derzeit beim Bayerischen Obersten Landesgericht.

Die Entscheidung der Kitzinger Richterin ist lesenswert. Sie stellt einerseits fest, dass die Fortsetzung des Kirchenasyls nach Ablehnung des Härtefall-Dossiers durch das BAMF als Straftat – Beihilfe zu unerlaubtem Aufenthalt – zu bewerten sei, diese aber andererseits mit der Glaubens- und Gewissensfreiheit entschuldigt werden könne. Dabei legt sie den entsprechenden Artikel 4 Abs 1 des Grundgesetzes nicht als bloßes Abwehrrecht gegenüber staatlichem Zwang aus, sondern als ein Recht zu aktivem Handeln. Es liege nahe, so die Richterin, „dass bei der Formulierung durch den Verfassungsgeber aufgrund der Erfahrungen der damals jüngsten Geschichte die Erkenntnis mitschwang, dass es vielfach nicht ausreicht, dem einzelnen das Recht einzuräumen, sich selbst einer staatlichen Zumutung verweigern zu können. Um die Gesellschaft vor dem Sturz in die nationalsozialistische Barbarei zu bewahren, wäre eine aktive Betätigung des vorhandenen Gewissens zahlreicher Einzelner erforderlich gewesen, nicht nur ein Unterlassen eigener Beteiligung an staatlichem Unrecht und dem persönlichen Versagen anderer.“

Das Urteil ist hier nachzulesen: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2021-N-8708.

5. Öffentlichkeitsarbeit

5.1 Veranstaltungen

11.2.2021 Online-Veranstaltung „Aktuelle Entwicklungen im Kirchenasyl mit Maria Bethke, Diakonie Hessen

Im Januar 2021 informierte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die kirchlichen Ansprechpartner:innen für Kirchenasyl darüber, dass in Zukunft von der Praxis der Verlängerung der Überstellungsfrist auf 18 Monate bei Dublin-Kirchenasylen abgesehen werde. Maria Bethke gab einen Überblick über die Entwicklung der Auseinandersetzung mit dem BAMF und den Verwaltungsgerichten seit Sommer 2018. Im Anschluss diskutierten die ca. 40 Teilnehmenden, was diese neue Situation für ihre jeweilige Kirchenasyl-Praxis bedeuten könnte.

13.05.2021 Politisches Nachtgebet zum Kirchenasyl (online)

Gemeinsam mit Spirit and Soul, dem Jesuiten-Flüchtlingsdienst und Pro Asyl fand zum Ökumenischen Kirchentag 2021 unser politisches Nachtgebet zum Kirchenasyl statt. Beiträge kamen unter anderem von Bruder Abraham (Abtei Münsterschwarzach), Heribert Prantl (Süddeutsche) und Judy Bailey (Musikerin). Die Aufnahme des Nachtgebets ist online einsehbar.

25.5.-18.06.2021 Internationale Webinar-Reihe „Kirchenasyl und das globale Migrationsregime“

Unsere 4-teilige internationale Veranstaltungsreihe organisierten wir in Kooperation mit dem Fellowship of Reconciliation USA, dem Romero House in Toronto, Kanada und mit freundlicher finanzieller Unterstützung der Rosa-Luxemburg-Stiftung Berlin und New York. In der Ankündigung der Reihe, die auf Englisch mit Simultanübersetzung ins Deutsche stattfand, hieß es: „Die tödlichen Tragödien im Mittelmeer und in der Wüste von Arizona sind die aktuell prominentesten Beispiele dafür, wie Menschen natürliche Grenzen in Orte des Todes verwandeln. Dennoch werden Mitglieder der menschlichen Familie immer Wege finden, sie zu überschreiten, wenn sie auf der Flucht sind und einen Ort der Sicherheit und einer besseren Zukunft suchen. Migration ist so alt wie die Menschheit selbst. Ebenso wie der Widerstand derjenigen, die migrieren, gegen diejenigen, die versuchen, die Migration zu kontrollieren.

Wie schaffen es Menschen, trotz der Gewalt der globalen Migrationsregime sicher zu sein?
Was können Glaubensgemeinschaften von den von Migrant*innen angeführten Kämpfen und dem Aktivismus gegen Grenzregime lernen?
Wie können wir verhindern, Ungleichheit zu reproduzieren, während wir versuchen, die rassistische Spaltung zu überwinden, die diese Grenzregime nährt?
Und wer rettet hier eigentlich wen vor wem?

Mit Referierenden aus den USA, Mexiko, Algerien, Kanada und Deutschland.“

Zwei der Veranstaltungen können online auf Englisch nachgeschaut werden:

  1. Creating spaces of safety and empowerment during the asylum process mit Elizabeth Ngari (Women in Exile, Potsdam), Claudia Gomez (Afro-Kolumbianische Künstlerin, Toronto/Kanada) und Hannah Hollandbyrd (Hope Border Institute, El Paso/USA) Moderation: Ilka Vega (Universität Genf)
  2. Creating safe spaces when facing deportation; building transformative alliances mit Adam Bahar (Oplatz, Refugee Bewegung Berlin), Ravi Ragbear (New Sanctuary Coalition, New York), Anne Dunlap (Showing up for racial justice, Buffalo NY). Moderation: Noor Amr (Stanford University)

2.10.2021 Studientag “Handlungsspielräume im Kirchenasyl” in Köln

In Kooperation mit dem Ökum. Netzwerk Kirchenasyl in NRW und der ev. Melanchthon-Akademie Köln konnte am 2. Oktober unsere verkürzte Jahrestagung in Form eines Studientages in Präsenz stattfinden. Nach Inputs von Schwester Juliana Seelmann (Oberzell) und Doro Köhler (We’ll come united, Darmstadt) diskutierten die Teilnehmenden über aktuelle Entwicklungen und Spielräume in ihrer Kirchenasyl-Arbeit.

Vertreter*innen der BAG Asyl in der Kirche haben im Jahr 2021 auch an einigen Veranstaltungen teilgenommen, die nicht durch uns organisiert wurden. So z. B. am bayrischen Studientag Kirchenasyl, dem Studientag Kirchenasyl des hessischen Kirchenasyl-Netzwerks Maqom, dem Asylpolitischen Forum in Villigst, dem Berliner Symposium zum Flüchtlingsschutz, dem Tag des Kirchenasyls in Frankfurt am Main, einer Veranstaltung zum Kirchenasyl der kath. Akademie in Mühlheim an der Ruhr.


5.2 Pressearbeit

Folgende Pressemitteilungen veröffentlichte die BAG im Jahr 2021:

13.01.2022 BAMF hebt Sanktionen wegen Kirchenasyl auf

Die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Asyl in der Kirche begrüßt die Entscheidung des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge), die Überstellungsfristen bei sogenannten Dublin-Kirchenasylen nicht mehr von 6 auf 18 Monate zu verlängert. Kirchenasyl-Netzwerke und Kirchen hatten diese Praxis scharf kritisiert. […]

02.06.2022 PM: Verurteilung wegen Kirchenasyl – „Asyl in der Kirche“ kritisiert Ausgang des Verfahrens

Die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Asyl in der Kirche bedauert den Ausgang der Gerichtsverhandlung gegen Schwester Juliana Seelmann aus Würzburg. Wegen der Gewährung von Kirchenasyl wurde sie heute zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt. […]

Neben den Pressemitteilungen gibt es vielfältige Interviews in Zeitungen, Radio und Fernsehen mit den Vorstandsmitgliedern der BAG.

Wir sammeln Pressebeiträge über Kirchenasyl in unseren monatlichen Newslettern, die auf unserer Homepage unter www.kirchenasyl.de zu finden sind.

5.3 Publikationen

Monatlich versenden wir den BAG-Newsletter mit einer Zusammenstellung von deutschlandweiten Medienbeiträgen zu Kirchenasyl, Engagement von Gemeinden für Geflüchtete

und Aktuelles zur Flüchtlingspolitik. Im Newsletter findet sich jeden Monat die aktuelle Statistik zu Kirchenasylfällen aus ganz Deutschland, die uns bekannt sind. Lesetipps und Veranstaltungshinweise ergänzen die Informationen. Der BAG-Newsletter wird über unseren E-Mailverteiler verschickt und auf unserer Homepage veröffentlicht.

Unsere Homepage und zunehmend auch unsere Social Media Auftritte werden gut besucht. Viele Kirchengemeinden aus ganz Deutschland verfolgen unsere Veröffentlichungen mit großem Interesse. Vielfach verschickt die BAG Informationsmaterialien, insbesondere die aktualisierte Erstinformationen zu Kirchenasyl an Kirchengemeinden und weitere Interessierte. Regelmäßig müssen wir unsere Informationsmaterialen updaten und nachdrucken. Wir hoffen, dies auch weiterhin als kostenlosen Service anbieten zu können. Um den Druck und Versand finanzieren zu können, bitten wir bei Anfragen um eine Spende zur Kostendeckung.

5.4 Kampagnen

Von der BAG unterstützte Kampagnen im Jahr 2021:  

JanuarAppell: Bosnien/Lipa: Zivilgesellschaftliches Bündnis fordert Evakuierung und Aufnahme der Schutzsuchenden, sowie ein sofortiges Ende der Push-Backs
April  Aufruf „Familien gehören zusammen“
September#unteilbar-Demonstration in Berlin
OktoberMoving-Cities-Projekt: Eine andere Migrationspolitik ist möglich
Über 700 europäische Städte setzen sich aktiv für eine solidarische Migrationspolitik ein

6. Kooperationen

Als Mitglied im Forum Menschenrechte haben wir uns an dessen Plenumssitzungen teilgenommen. Pandemie-bedingt waren wir auch 2021 leider an keinen Gesprächen mit parlamentarischen Ausschüssen beteiligt. Unser Fokus liegt vor allem auf der AG Innen des Forum Menschenrechte. Der fachliche Austausch im Forum ist mittlerweile ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit geworden.

Die persönliche Vertretung unserer Mitgliedschaft im Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) übernahm im Jahr 2021 unser ehemaliges Vorstandsmitglied Bernd Göhrig.

7. Verein

Aktuell sind 31 Einzelpersonen und 24 Institutionen Mitglieder bei der BAG Asyl in der Kirche e.V. Darüber hinaus unterstützen 94 Fördermitglieder durch eine jährliche Zuwendung die Arbeit der BAG.

8. Personalien

Vorstand

Im Jahr 2021 gab es keine personellen Veränderungen in der Ökum. BAG Asyl in der Kirche. Der aktuelle Vorstand besteht weiterhin aus:

Dietlind JochimsFlüchtlings- und Menschenrechtsbeauftragte der Nordkirche und Vor-
sitzende der BAG
Dieter MüllerJesuiten Flüchtlingsdienst Bayern, Seelsorge, Rechtsberatung für
Abschiebungshäftlinge und Beratung von bayerischen Gemeinden und Gemeinschaften in Fragen rund um Kirchenasyl
Tobias Vorburg„Seite an Seite für die Rechte von Flüchtlinge e.V.“, Bayern
Lissy EichertPastoralreferentin im Erzbistum Berlin und Mitglied der Pallottinischen Gemeinschaft
Lukas PellioEvangelischer Pfarrer in Spremberg/Brandenburg und Vorstandsmitglied bei Asyl in der Kirche Berlin-Brandenburg e.V.

Geschäftsstelle

In der Geschäftsstelle arbeitet weiterhin Genia Schenke mit 25 Stunden pro Woche als Geschäftsführerin der BAG. Die wesentlichen Aufgaben bestehen in der Beratung von Kirchengemeinden, der Buchhaltung, der Pflege der Mitglieder, der Organisation von Veranstaltungen, dem Stellen von Anträgen und der Bereitstellung von Informationsmaterialien.

Ulrike La Gro unterstützt mit 16 Stunden pro Woche die Geschäftsführerin in allen Tätigkeitsbereichen, von Beratung bis Mitgliederbetreuung. Insbesondere kümmert sie sich um die Planung und Organisation von Tagungen und Öffentlichkeitsarbeit.

9. Finanzen

Die Zuschüsse der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und des Verbands der Diözesen in Deutschland, von Landeskirchen, Bistümern, evangelischen Freikirchen, Diakonischen Werken und Pro Asyl ermöglichten zu einem wesentlichen Teil unsere Arbeit im Jahr 2021.

Eine weitere wichtige Stütze waren die Beiträge unserer Fördermitglieder und Vereinsmitglieder sowie Einzelspenden.

Die Einnahmen im Jahr 2021 betrugen 79.996,04 €, die Ausgaben 79.197,30 €.

10. Ausblick

Wir hoffen, in diesem Jahr wieder mehr Präsenz-Veranstaltungen durchführen zu können. Gleichzeitig lehrten uns die vergangen zwei Jahre auch die Online-Formate zu schätzen, besonders dort, wo Treffen in Präsenz nicht möglich sind. So planen wir auch dieses Jahr wieder eine internationale Veranstaltungsreihe mit Partnern aus USA und Kanada, zudem unser transatlantisches Netzwerk momentan Richtung Südpazifik ausgeweitet wird. Auch die Austauschtreffen für Flüchtlinge im Kirchenasyl können nur online stattfinden. Jedoch planen wir ein Präsenz-Wochenende von und für ehemalige Kirchenasyl-Gäste im Spätsommer.

Da 2021 nur eine verkürzte Version unserer traditionellen Jahrestagung stattfinden konnte, laden wir vom 4.-6.11.2022 wieder nach Köln in die Melanchthon-Akademie ein. Unter dem Titel „Kirchenasyl: Gemeinsam Grenzen überwinden“ laden wir Haupt- und Ehrenamtliche ein.

Berlin, den 30.03.2022

Für die Ökumenische BAG Asyl in der Kirche e.V.

Dietlind Jochims, Vorstandsvorsitzende
Genia Schenke, Geschäftsführerin
Ulrike La Gro, Referentin der Geschäftsstelle