Tätigkeitsbericht 2019


1. Kirchenasyle im Jahr 2019

Für das Jahr 2019 wurden insgesamt 855 Kirchenasylevon der BAG dokumentiert. 442 der Kirchenasyle wurden 2019 neu begonnen.

In 623 Fällen haben evangelische Gemeinden oder Kirchenkreise und in 205 Fällen katholische Gemeinden und Klöster Kirchenasyl gewährt. Auch haben 27 Freikirchliche Gemeinden Menschen Zuflucht gewährt. Mindestens 1365 Personen, darunter mindestens 285 Kinder und Jugendliche, fanden 2019 Schutz im Kirchenasyl.

Von den dokumentierten Kirchenasylen waren 815 sog. Dublin-Fällemit 1303 Personen, darunter 269 Kinder und Jugendliche.

Von525 beendeten Kirchenasylenist ein positiver Ausgang (d.h. mindestens mit einer Duldung) in mindestens 468 Fällen zu verzeichnen. 

1.1 Tabelle 1/2019: Jahresverlauf 2019
Der allgemeine Überblick über die Entwicklung der laufenden Kirchenasyle bundesweit.

DatumLaufende KirchenasylePersonen / davon KinderDublin Fälle
11.01.532855 / 190486
21.02.518790 /146447
22.03.453739 / 154402
09.04.425688 / 146376
09.05.422671 / 143375
06.06.430686 /145 409
05.07.425675 / 143403
12.08.439704 / 154416
27.09.431685 / 149410
28.10.441703 / 155417
20.11.421674 / 145381
28.12.425678 / 147382


1.2 Tabelle 2/2019: Verteilung nach Bundesländern
Die größte Anzahl an Kirchenasylen im Jahr 2019 ist in Nordrhein-Westfalen (241 KA), Bayern (196 KA) und Hessen (136 KA) verzeichnet.

BundeslandAnzahl der FällePersonen
Baden Württemberg33
Bayern196274
Berlin5098
Brandenburg3048
Bremen3344
Hamburg3571
Hessen136204
Mecklenburg-Vorpommern2958
Niedersachsen4081
Nordrhein-Westfalen241376
Rheinland-Pfalz47
Saarland00
Sachsen33
Sachsen-Anhalt55
Schleswig-Holstein2857
Thüringen2236
Gesamt8551365


1.3 Tabelle 3/2019: Herkunftsländer
Bezüglich der Herkunftsländer bildeten im Jahr 2019 Menschen aus Iran (275 Pers.), Afghanistan (240 Pers.), Eritrea (203 Pers.) und Irak (185 Pers.) die größten Gruppen.

HerkunftslandAnzahl der FällePersonen
Eritrea178203
Iran169275
Irak113185
Afghanistan111240
Syrien5095
Nigeria3745
Somalia3242
Äthiopien2123
Guinea1314
Sierra Leone1112
Tschetschenien1032
Uganda99
Russland817
Türkei710
Pakistan615
Libanon514
Sudan512
Aserbaidschan47
Ägypten39
Marokko39
Kamerun33
Tansania33
Armenien27
Mazedonien27
Kosovo25
Jemen25
Algerien24
China24
Angola23
Burkina Faso23
Bangladesch22
Ghana22
Kenia22
Tunesien22
Jordanien16
Bosnien12
Benin11
Elfenbeinküste11
Indien11
Kirgistan11
Kongo11
Mali11
Sri Lanka11
Tadschikistan13
Tschad11
Zimbabwe11
Ohne nähere Angaben1825
Gesamt8551365

1.4 Tabelle 4/2019: Drohende Abschiebungen in folgende europäische Staaten
Den meisten Menschen im Kirchenasyl drohte eine Abschiebung in folgendes Länder: Italien (341 Pers.), gefolgt von Schweden (101 Pers.) und Frankreich (92 Pers.)

Dublin StaatAnzahl der FällePersonen
Italien277341
Frankreich5292
Schweden42101
Rumänien4156
Dänemark 3151
Polen2870
Bulgarien2851
Norwegen2748
Spanien2444
Österreich1729
Schweiz 1516
Belgien1421
Kroatien1227
Niederlande1223
Griechenland913
Portugal818
Tschechien818
Litauen615
Slowakei613
Finnland  66
Malta25
Slowenien25
Estland13
Lettland12
Ungarn11
Zypern11
Ohne nähere Angaben144233
Gesamt8151303


1.5 Tabelle 5/2019: Aufenthaltsrechtliche Perspektiven am Ende des Kirchenasyls
Mit einem positiven Ausgang wurden im Jahr 2019 mindestens 468 Kirchenasyle (721 Pers.) beendet.

Ende des KirchenasylsFällePersonen
Ablauf der Überstellungsfrist und Übernahme ins nationale Verfahren434662  
Selbsteintritt durch BAMF nach positivem Dossier1528
Duldung wegen Mutterschutz55
Duldung, keine näheren Angaben514
Aufenthalt durch Heirat33
Zuerkennung subsidiärer Schutz25
Abschiebeverbot nach Eilantrag22
Beendigung wg. Formfehler des BAMFs11
   
Kirchenasyl freiwillig verlassen, ohne nähere Angaben56
Kirchenasyl beendet nach abgelehntem Dossier920
Kirchenasyl beendet durch Gemeindebeschluss12
Untergetaucht nach Ablehnung des Dossiers34
Freiwillige Rückkehr in einen anderen europäischen Staat22
Keine näheren Angaben3762
GESAMT525817

2. Streit ums Kirchenasyl

Kirchenasyl war, zumindest im modernen Staat, nie ein Rechtsinstrument. Es gibt kein „Recht auf Kirchenasyl“, sondern Kirchenasyl wird von den Behörden in der Regel lediglich toleriert. Aktuell erleben wir eine paradoxe Situation: Zahlreiche Politikerinnen und Politiker äußern sich positiv zum Kirchenasyl und die Gerichte entscheiden mehrheitlich, dass die Heraufsetzung der 6-Monatsfrist auf 18 Monate nach einem abgelehnten Dossier bei Kirchenasylen mit Dublin-Bezug rechtswidrig ist. Die BAG hat 2018 begonnen, entsprechende Entscheidungen zu sammeln. Sie sind auf der Website zu finden.[1]

Parallel zu Lob und Anerkennung für das kirchliche Engagement für Flüchtlinge kommt es allerdings immer wieder zu gerichtlichen Verfahren gegen (ehemalige) Kirchenasyl-Bewohnerinnen und Bewohner sowie kirchliches Personal. Hat ein Verwaltungsgericht gerade festgestellt, dass ein Flüchtling im Kirchenasyl nicht als untergetaucht gilt, stellt die Staatsanwaltschaft Strafanzeige wegen illegalen Aufenthalts gegen den Flüchtling und wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt gegen die jeweilige Pastorin, Pfarrer, Ordensschwester oder -bruder. Bisher wurden die meisten dieser Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt. Auch im Falle des Allgäuer Pfarrers Ulrich Gampert im Herbst 2019 kam es letztlich nicht zu einer gerichtlichen Bewertung der Strafbarkeit von Kirchenasyl und das Verfahren wurde eingestellt. Ein Tiefpunkt der Kriminalisierung in den letzten Jahren waren die Hausdurchsuchungen bei zwei Pfarrerinnen und drei Pfarrern im Hunsrück, die neun Sudanesen Kirchenasyl gewährt hatten. Hier konnten die beschlagnahmten Daten letztlich aufgrund des Seelsorgegeheimnisses nicht ausgewertet werden. Auch Drohungen und Angriffe von rechts bleiben nicht aus. Die AfD stellte in jedem Landtag, in dem sie vertreten ist, einen Antrag, das Kirchenasyl nicht mehr zu respektieren. Pfarrerinnen und Pfarrer berichten zunehmend, dass Gemeindemitglieder sich gegen die Gewährung von Kirchenasyl aussprechen. In Düren in Nordrhein-Westfalen fand die Küsterin im September 2019 eine Handgranate im Mülleimer unmittelbar neben der Kirche. Es kam in der Vergangenheit öfter zu Bedrohungen, da die Kirchengemeinde für ihr flüchtlingspolitisches Engagement bekannt ist. Verglichen mit dem, was Flüchtende auf sich nehmen, um nach Deutschland zu gelangen, ist das Risiko, das Gemeinden und Ordensgemeinschaften eingehen, wenn sie Kirchenasyl aussprechen, äußerst gering. Trotzdem sorgen Strafverfahren bei vielen für Verunsicherung und sind für alle Beteiligten so zeit- und nervenaufreibend, dass einige nicht mehr die Kraft haben, weiterhin Kirchenasyl zu organisieren. Dennoch bleibt auch nach den Sanktionen von 2018 die Zahl der Gemeinden und Ordensgemeinschaften, die Kirchenasyl aussprechen, relativ konstant.

3. Öffentlichkeitsarbeit

3.1 Offener Brief an Innenminister Horst Seehofer und Tag des Kirchenasyls

Zum 30.08.2019 veröffentlichte die Ökum. BAG Asyl in der Kirche gemeinsam mit allen Regionalnetzwerken für Kirchenasyl einen offenen Brief zum Kirchenasyl an Innenminister Seehofer. Die zentralen Forderungen der Kirchenasylbewegung darin sind:

  • Stehen Sie zu Ihrem Wort und helfen Sie mit, nach humanitären Lösungen für Flüchtlinge im Kirchenasyl zu suchen!
  • Setzen Sie der Kriminalisierung von Menschen im Kirchenasyl und von schutzgewährenden Gemeinden ein Ende!
  • Treten Sie mit uns ein für eine Politik, die das Kirchenasyl überflüssig macht, statt es zu bekämpfen!

Auf unserer Homepage sammelten wir innerhalb von 2,5 Monaten 1543 Unterschriften. Überreicht wurden diese am 10.12., dem Tag der Menschenrechte, von einer ökumenischen Delegation am Bundesinnenministerium. Den 30. August riefen wir dabei zum Tag des Kirchenasyls aus. An diesem Tag starb 1983 in Berlin der 23jährige politische Flüchtling Cemal Kemal Altun. Er stürzte sich während seiner Verhandlung aus Angst vor der Abschiebung in die Türkei aus dem Fenster des Gerichtssaals. Seitdem sind viele weitere Menschen als Folge der Abschiebungspolitik Deutschlands zu Tode gekommen, körperlich oder seelisch verletzt worden. Kurz nach Altuns Tod begann das erste Kirchenasyl in der Berliner Heilig-Kreuz-Gemeinde. Für 2020 planen Regionalnetzwerke und Gemeinden bereits Aktionen zum Tag des Kirchenasyls.

3.2 Veranstaltungen

Die BAG Asyl in der Kirche hat im Jahr 2019 an vielfältigen Veranstaltungen teilgenommen und eigene Veranstaltungen durchgeführt. Bedanken möchten wir uns an dieser Stelle bei allen Förderern, die die Ausrichtung von Veranstaltungen zum Thema Kirchenasyl möglich gemacht haben. Ausführliche Berichte und Sammlungen von Vorträgen unserer Veranstaltungen finden Sie auf unserer Homepage www.kirchenasyl.de.

Vom 13.-15. September 2019 fand unter dem Titel „Kirche.Macht.Asyl.“ und in Kooperation mit der katholischen Akademie Rabanus Maurus die Jahrestagung der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Asyl in der Kirche e.V. im Haus am Dom in Frankfurt am Main statt. Zum 25.-jährigen Bestehen der BAG Asyl in der Kirche waren über 80 Teilnehmenden zusammengekommen, um zu diskutieren: Wie verhalten wir uns als Aktive der Kirchenasylbewegung, als Mitarbeitende von Beratungsstellen, als Unterstützerinnen und Unterstützer von Flüchtlingen angesichts einer zunehmenden „Erosion des Rechtsstaats“? Die Tagungsdokumentation kann auf unserer Homepage heruntergeladen werden.

Als BAG Asyl in der Kirche waren wir mit einem Stand beim evangelischen Kirchentag in Dortmund vertreten.

Nicht im Einzelnen aufgeführt werden hier die Besuche der Vorstandsmitglieder in Gemeinden. Die Mitglieder des Vorstands erhalten vielfältige Anfragen aus ganz Deutschland, um evangelische, katholische und freikirchliche Gemeinden über das Thema Kirchenasyl zu informieren. Teilweise werden diese Besuche verknüpft mit gemeinsamen Gottesdiensten oder Besuchen in den Gemeindekirchenräten.

Exemplarisch findet sich hier eine Aufstellung einiger Besuche und Veranstaltungen:

23.03.19Bayrischer Studientag Kirchenasyl in München
19. –  23.06.19Evangelischer Kirchentag in Dortmund
24. –  25.06.19Berliner Symposium zum Flüchtlingsschutz
13. – 15.09.19BAG-Jahrestagung „Kirche.Macht.Asyl“ in Frankfurt am Main
29.11. – 01.12.19Asylpolitisches Forum in Villigst


3.3 Pressearbeit

Folgende Pressemitteilungen veröffentlichte die BAG im Jahr 2019:

28.01.19Keine Fristverlängerung im Kirchenasyl
30.01.19Kirchenasyl mit Dauergottesdienst in Den Haag erfolgreich beendet
01.02.19Hausdurchsuchungen wegen Kirchenasyl überschreiten rote Linie
06.06.19Offener Brief zum Kirchenasyl an die Innenminister der Länder
27.08.19Offener Brief an Innenminister Horst Seehofer
08.11.19Alte und neue Mauern: Gegen das Sterben an den Grenzen
10.12.19Tag der Menschenrechte: Übergabe des offenen Briefs zum Kirchenasyl

Neben den Pressemitteilungen gibt es vielfältige Interviews in Zeitungen, Radio und Fernsehen mit den Vorstandsmitgliedern der BAG. Wir sammeln diese Pressebeiträge in unseren monatlichen Newslettern, die auf unserer Homepage unter www.kirchenasyl.de zu finden sind.

3.4 Publikationen

Monatlich versenden wir den BAG-Newsletter mit einer Zusammenstellung von deutschlandweiten Medienbeiträgen zu Kirchenasyl, Engagement von Gemeinden für Geflüchtete

und Aktuelles zur Flüchtlingspolitik. Im Newsletter findet sich jeden Monat die aktuelle Statistik zu Kirchenasylfällen aus ganz Deutschland, die uns bekannt sind. Lesetipps und Veranstaltungshinweise ergänzen die Informationen. Der BAG-Newsletter wird über unseren E-Mailverteiler verschickt und auf unserer Homepage veröffentlicht.

Unsere Homepage und zunehmend auch unsere Social Media Auftritte werden gut besucht. Viele Kirchengemeinden aus ganz Deutschland verfolgen unsere Veröffentlichungen mit großem Interesse. Vielfach verschickt die BAG Informationsmaterialien, insbesondere die aktualisierte Erstinformationen zu Kirchenasyl an Kirchengemeinden und weitere Interessierte. Regelmäßig müssen wir unsere Informationsmaterialen updaten und nachdrucken. Wir hoffen, dies auch weiterhin als kostenlosen Service anbieten zu können. Um den Druck und Versand finanzieren zu können, bitten wir bei Anfragen um eine Spende zur Kostendeckung.

3.5 Kampagnen

Von der BAG unterstützte Kampagnen im Jahr 2019:          

JanuarGegen die Kriminalisierung des Kirchenasyls (Rheinland-Pfalz)
www.openpetition.de/petition/online/gegen-die-zunehmende-kriminalisierung-des-kirchenasyls
AprilDrei Forderungen aus der Zivilgesellschaft:Notfallplan für Bootsflüchtlinge / ”Sichere Häfen” ermöglichen / Keine Rückführung nach Libyen
https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/Offener-Brief-an-die-Bundeskanzlerin-1.pdf
JuniOffener Brief gegen das „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“    (aka „Hau-ab-Gesetz“)
https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/Offener-Brief-Geordnete-R%C3%BCckkehr-Gesetz.pd
#Hiergeblieben – Demonstration anlässlich der IMK in Kiel
August#unteilbar-Demonstration in Dresden
https://www.unteilbar.org/
DezemberUnited4Rescue – Seenotrettungsinitiative der EKD

4. Kooperationen

Die BAG ist weiterhin Mitglied im Ostseenetzwerk „Flucht und Migration“ (auch: Baltic Sea Network on Migration Issues) Homepage: www.baltic-sea-network.net

Als Mitglied im Forum Menschenrechte haben wir uns an dessen Plenumssitzungen und an Gesprächen mit parlamentarischen Ausschüssen beteiligt. Unser Fokus liegt vor allem auf der AG Innen des Forum Menschenrechte. Der fachliche Austausch im Forum ist mittlerweile ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit geworden.

Die persönliche Vertretung unserer Mitgliedschaft im Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) übernimmt im Jahr 2019 unser ehemaliges Vorstandsmitglied Bernd Göhrig.

5. Verein

Aktuell sind 30 Einzelpersonen und 25 Institutionen Mitglieder bei der BAG Asyl in der Kirche e.V. Darüber hinaus unterstützen 82 Fördermitglieder durch eine jährliche Zuwendung die Arbeit der BAG.

6. Personalien

Vorstand

Im Herbst 2019 verabschiedeten sich Bernhard Fricke und Heike Scherneck aus der Vorstandsarbeit in der Ökum. BAG Asyl in der Kirche. Beide sind weiterhin in regionalen Netzwerken für Kirchenasyl aktiv und wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit. Der aktuelle Vorstand besteht aus

Dietlind Jochims        Flüchtlings- und Menschenrechtsbeauftragte der Nordkirche und Vorsitzende der BAG

Dieter Müller             Jesuiten Flüchtlingsdienst Bayern, Seelsorge, Rechtsberatung für Abschiebungshäftlinge und Beratung von bayerischen Gemeinden und Gemeinschaften in Fragen rund um Kirchenasyl

Nils Baudisch             Diakon und Leiter der Flüchtlingsarbeit Norderstedt

Lissy Eichert               Pastoralreferentin im Erzbistum Berlin und Mitglied der Pallottinischen Gemeinschaft

Lukas Pellio                Evangelischer Pfarrer in Berlin und Vorstandsmitglied bei Asyl in der Kirche Berlin-Brandenburg e.V.

Geschäftsstelle

In der Geschäftsstelle arbeitet weiterhin Genia Schenke mit 25 Stunden pro Woche als Geschäftsführerin der BAG. Die wesentlichen Aufgaben bestehen in der Beratung von Kirchengemeinden, der Buchhaltung, der Pflege der Mitglieder, der Organisation von Veranstaltungen, dem Stellen von Anträgen und der Bereitstellung von Informationsmaterialien.

Ulrike La Gro unterstützt mit 20 Stunden pro Woche die Geschäftsführerin in allen Tätigkeitsbereichen, von Beratung bis Mitgliederbetreuung. Insbesondere kümmert sie sich um die Planung und Organisation von Tagungen und Öffentlichkeitsarbeit.

7. Finanzen

Die Zuschüsse der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und des Verbands der Diözesen in Deutschland, von Landeskirchen, Bistümern, evangelischen Freikirchen, Diakonischen Werken und Pro Asyl ermöglichten zu einem wesentlichen Teil unsere Arbeit im Jahr 2019.

Für die BAG-Jahrestagung „Kirche.Macht.Asyl“ erhielten wir darüber hinaus Zuschüsse von der EKD, der Nordkirche, der EKHN, und Pro Asyl.

Eine weitere wichtige Stütze waren die Beiträge unserer Fördermitglieder und Vereinsmitglieder sowie Einzelspenden.

Die Einnahmen im Jahr 2019 betrugen 68.985,69 €, die Ausgaben 84.683,05 €.

8. Ausblick

Der Rechtsruck in der Gesellschaft und die zunehmende Kriminalisierung von Geflüchteten und ihren Unterstützerinnen und Unterstützern wirken sich auch auf das Kirchenasyl aus. Der Druck steigt. Wir als ökumenische BAG Asyl in der Kirche stellen daher immer wieder klar: Kirchenasyl ist kein strafbares Handeln. Es ist kein passives Abwarten oder Verstecken, sondern immer das aktive und transparente Suchen nach Lösungen in besonderen Härtefällen im Gespräch mit den zuständigen Behörden. Wie wir angesichts der zunehmenden Aushöhlung des Rechtsstaats durch Behörden und Politik als Kirchenasylbewegung positionieren können, müssen wir weiterhin diskutieren. Dem viel geäußerten Wunsch nach mehr Vernetzung regionaler Akteure werden wir 2020 mit bundesweiten Austausch- und Vernetzungstreffen (online) begegnen. Unsere für August 2020 geplante Kirchenasyl-Bustour wie auch unsere Jahrestagung mussten wir leider Corona-bedingt absagen.

Berlin, den 15. Juni 2020

Für die Ökumenische BAG Asyl in der Kirche e.V.
Dietlind Jochims, Vorstandsvorsitzende
Genia Schenke, Geschäftsführerin
Ulrike La Gro, Referentin der Geschäftsstelle

[1] https://www.kirchenasyl.de/portfolio/gerichtsurteile-gegen-die-verlaengerung-der-ueberstellungsfrist-auf-18-monate/