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1. Kirchenasyle im Jahr 2018
Für das Jahr 2018 wurden insgesamt 1325 Kirchenasylevon der BAG dokumentiert. 857 der Kirchenasyle wurden 2018 neu begonnen. Davon wurden 662 Kirchenasyle vor dem 01.08.2018 und 195 nach dem 01.08.2018 begonnen
In 1066 Fällen haben evangelische Gemeinden oder Kirchenkreise und in 232 Fällen katholische Gemeinden und Klöster Kirchenasyl gewährt. Auch haben 27 Freikirchliche Gemeinden Menschen Zuflucht gewährt. Mindestens 2136 Personen, darunter mindestens 465 Kinder und Jugendliche, fanden 2018 Schutz im Kirchenasyl.
Von den dokumentierten Kirchenasylen waren 1246 sog. Dublin-Fällemit 1991 Personen, darunter 422 Kinder und Jugendliche.
Von909 beendeten Kirchenasylenist ein positiver Ausgang (d.h. mindestens mit einer Duldung) in 885 Fällen zu verzeichnen.
Tabelle 1/2018: Jahresverlauf 2018
Der allgemeine Überblick über die Entwicklung der laufenden Kirchenasyle bundesweit.
Datum | Laufende Kirchenasyle | Personen / davon Kinder | Dublin Fälle |
15.01. | 374 | 543 / 116 | 325 |
19.02. | 422 | 627 / 112 | 372 |
13.03. | 414 | 611 / 110 | 369 |
17.04. | 445 | 674 / 125 | 375 |
09.07. | 544 | 872 / 185 | 502 |
15.08. | 552 | 868 / 175 | 512 |
14.09. | 533 | 867 / 196 | 490 |
10.10. | 531 | 857 / 186 | 488 |
16.11. | 553 | 883 / 190 | 501 |
21.12. | 546 | 880 / 193 | 494 |
1.2 Tabelle 2/2018: Verteilung nach Bundesländern
Die größte Anzahl an Kirchenasylen im Jahr 2018 ist in Nordrhein-Westfalen (295 KA) und Bayern (276 KA) verzeichnet.
Bundesland | Anzahl der Fälle | Personen |
Baden Württemberg | 11 | 11 |
Bayern | 276 | 386 |
Berlin | 111 | 197 |
Brandenburg | 96 | 160 |
Bremen | 19 | 24 |
Hamburg | 65 | 124 |
Hessen | 204 | 289 |
Mecklenburg-Vorpommern | 64 | 122 |
Niedersachsen | 27 | 61 |
Nordrhein-Westfalen | 295 | 453 |
Rheinland-Pfalz | 8 | 16 |
Saarland | 0 | 0 |
Sachsen | 11 | 14 |
Sachsen-Anhalt | 27 | 38 |
Schleswig-Holstein | 61 | 161 |
Thüringen | 50 | 80 |
Gesamt | 1325 | 2136 |
1.3 Tabelle 3/2018: Herkunftsländer
Bezüglich der Herkunftsländer bildeten im Jahr 2017 Menschen aus Afghanistan (380 Pers.), Eritrea (373 Pers.), Irak (342 Pers.)und Iran (324 Pers.) die größten Gruppen.
Herkunftsland | Anzahl der Fälle | Personen |
Eritrea | 325 | 373 |
Iran | 197 | 325 |
Irak | 182 | 342 |
Afghanistan | 181 | 380 |
Syrien | 85 | 160 |
Somalia | 75 | 88 |
Äthiopien | 52 | 64 |
Nigeria | 33 | 36 |
Guinea | 18 | 18 |
Russische Föderation | 16 | 32 |
Tschetschenien | 13 | 49 |
Kamerun | 13 | 13 |
Türkei | 10 | 15 |
Sierra Leone | 10 | 13 |
Ägypten | 8 | 22 |
Uganda | 7 | 7 |
Sudan | 5 | 12 |
Pakistan | 5 | 11 |
Serbien | 4 | 12 |
Libanon | 4 | 7 |
Armenien | 3 | 9 |
Kenia | 3 | 5 |
Burkina Faso | 3 | 3 |
Albanien | 2 | 9 |
Kosovo | 2 | 7 |
Kongo | 2 | 5 |
Ghana | 2 | 3 |
Tschad | 2 | 3 |
Elfenbeinküste | 2 | 2 |
Marokko | 2 | 2 |
Tunesien | 2 | 2 |
Jordanien | 1 | 6 |
Libyen | 1 | 6 |
Mazedonien | 1 | 5 |
Ukraine | 1 | 4 |
Algerien | 1 | 3 |
China | 1 | 3 |
Bosnien | 1 | 2 |
Benin | 1 | 1 |
Burundi | 1 | 1 |
Gambia | 1 | 1 |
Indien | 1 | 1 |
Malaysia | 1 | 1 |
Mali | 1 | 1 |
Montenegro | 1 | 1 |
Philippinen | 1 | 1 |
Keine Angaben | 42 | 70 |
Gesamt | 1325 | 2136 |
1.4 Tabelle 4/2018: Drohende Abschiebungen in folgende europäische Staaten
Den meisten Menschen im Kirchenasyl drohte eine Abschiebung in folgendes Länder: Italien (553 Pers.), gefolgt von Norwegen (134 Pers.), Schweden (129 Pers.) und Frankreich (114 Pers.)
Schengen Staat | Anzahl der Fälle | Personen |
Italien | 435 | 553 |
Norwegen | 63 | 134 |
Schweden | 63 | 129 |
Frankreich | 60 | 114 |
Bulgarien | 50 | 72 |
Dänemark | 42 | 85 |
Rumänien | 42 | 84 |
Polen | 31 | 83 |
Finnland | 30 | 47 |
Kroatien | 25 | 42 |
Spanien | 21 | 42 |
Österreich | 18 | 32 |
Belgien | 18 | 30 |
Schweiz | 18 | 21 |
Niederlande | 15 | 32 |
Tschechien | 10 | 14 |
Griechenland | 9 | 20 |
Litauen | 8 | 14 |
Portugal | 7 | 16 |
Ungarn | 6 | 6 |
Malta | 3 | 11 |
Slowakei | 3 | 6 |
Estland | 3 | 5 |
Slowenien | 2 | 6 |
Lettland | 1 | 4 |
Zypern | 1 | 1 |
Ohne nähere Angaben | 262 | 388 |
Gesamt | 1246 | 1991 |
1.5 Tabelle 5/201: Aufenthaltsrechtliche Perspektiven am Ende des Kirchenasyls
Erfolgreich beendet wurden im Jahr 2018 mindestens 885 Kirchenasyle (1442 Pers.).
Ende des Kirchenasyls | Fälle | Personen |
Ablauf der Überstellungsfrist und Übernahme ins nationale Verfahren | 817 | 1309 |
Selbsteintritt durch BAMF nach positivem Dossier | 34 | 66 |
Duldung wegen Mutterschutz | 6 | 9 |
Duldung, keine näheren Angaben | 5 | 23 |
Aufenthalt durch Heirat | 2 | 3 |
Anerkennung nach Genfer Flüchtlingskonvention | 1 | 3 |
Vaterschaft eines deutschen Kindes | 1 | 2 |
Zuerkennung subsidiärer Schutz | 1 | 1 |
Keine näheren Angaben | 18 | 26 |
ERFOLGREICH BEENDETE KIRCHENASYLE | 885 | 1442 |
Kirchenasyl freiwillig verlassen, ohne nähere Angaben | 17 | 29 |
Festnahme bei Polizeikontrolle | 3 | 3 |
Freiwillige Ausreise, keine näheren Angaben | 2 | 3 |
Kirchenasyl beendet durch Gemeindebeschluss | 1 | 1 |
Freiwillige Rückkehr in einen anderen europäischen Staat | 1 | 1 |
NICHT ERFOLGREICH BEENDETE KIRCHENASYLE | 24 | 37 |
GESAMT | 909 | 1 |
2. Dublin-Kirchenasyle und die Kommunikation mit dem BAMF
Nach Gesprächen zwischen dem BAMF und den evangelischen und katholischen Kirchen wurde Anfang 2015 ein Kommunikationsweg verabredet, der gute Lösungen in besonderen Härtefällen erleichtern sollte. Klare AnsprechpartnerInnen auf beiden Seiten wurden benannt[1] , und tatsächlich konnten vor allem in den ersten eineinhalb Jahren für viele Menschen im Kirchenasyl solche guten Lösungen erreicht werden. Etwa 80% der inhaltlich entschiedenen Dossiers wurden positiv entschieden.
Seit Mitte 2016 beobachten wir eine Veränderung in der Auslegung der Verabredung durch die staatlichen Behörden. Auf Seiten des BAMF wurden Kriterien für das Vorliegen eines besonderen Härtefalls verschärft, die ehemals gute Kommunikation wurde unpersönlich und schlechter. Der Prozentsatz der positiven BAMF-Antworten sank bis zum Sommer 2018 auf etwa 20%. Der Abschiebedruck auf die Länder stieg währenddessen und wirkte sich schließlich auch auf das Kirchenasyl aus:
Im Dezember 2017 und im Juni 2018 beriet die Innenministerkonferenz der Länder (IMK) über Kirchenasyl. Die Zahl der Kirchenasyle war den Innenministern zu hoch und in nur gut der Hälfte der Kirchenasyle waren Dossiers eingereicht worden. Zur Diskussion in den IMK hatte die BAG jeweils offene Briefe an die Innenminister versandt[2]
Zum 1. August 2018 wurden dann –ohne vorherige Besprechung mit den Kirchen- auf Weisung des BMI Veränderungen im Umgang mit Dublin-Kirchenasylen verkündet.
Diese lauten:
– Vor Aufnahme einer Person/ einer Familie ins Kirchenasyl muss Kontakt mit dem/ der zuständigen kirchlichen AnsprechpartnerIn aufgenommen werden.
– Der Beginn eines Kirchenasyls muss am selben Tag gemeldet werden.
– Ein Härtefalldossier muss spätestens vier Wochen nach Beginn des Kirchenasyls über den/ die kirchliche AnsprechpartnerIn eingereicht werden. (Wenn die sechsmonatige Rücküberstellungsfrist bereits in weniger als sechs Wochen nach Beginn des Kirchenasyls abläuft, beträgt die Frist für die Einreichung des Dossiers maximal zwei Wochen und ein Werktag.)
– Bei negativer Entscheidung des BAMF über den Härtefall soll die Person das Kirchenasyl innerhalb von drei Tagen verlassen.
Bei Nichteinhalten eines dieser Punkte verlängert das BAMF die sechsmonatige Überstellungsfrist auf 18 Monate. Dazu erklärt es Menschen im Kirchenasyl als „flüchtig“. Nur unter dieser Voraussetzung ist laut Dublin III VO eine Verlängerung der Frist möglich.
Dieses Vorgehen wurde von der BAG scharf kritisiert[3] und von den Kirchen abgelehnt. Die Definition von Menschen im Kirchenasyl als „flüchtig“ wird ganz überwiegend als rechtlich nicht haltbar angesehen.
Die Verwaltungsgerichte stützen diese Auffassung bisher (2018) überwiegend. Sie orientieren sich einzig an der in der Dublin-Verordnung verwendeten Formulierung „…wenn die betreffende Person flüchtig ist“ und kamen bisher überwiegend zu dem Schluss, dass ein/ eine AsylbewerberIn im Kirchenasyl nicht flüchtig ist.
In einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (Beschluss vom 16. Mai 2018) heißt es dazu: „Der Umstand, dass sich der Kläger seit dem 11. November 2017 im sog. Offenen Kirchenasyl befindet, … führt … nicht zu einer Verlängerung der Überstellungsfrist gemäß Art.29 Abs.2 Satz2 der Dublin-III-VO. Denn die Anschrift, unter der sich der Kläger im Kirchenasyl befindet, wurde durch seinen Bevollmächtigten im Asylprozess mitgeteilt und ist der Beklagten damit bekannt. Unter diesen Umständen geht die ganz überwiegende Meinung der Rechtsprechung… davon aus, dass keine Fristverlängerung in analoger Anwendung des Art.29 Abs.2 Satz2 Dublin-III-VO eintritt. Denn es kann unter den vorliegenden Umständen weder davon ausgegangen werden, dass der Kläger `flüchtig´ im Sinne der genannten Vorschrift wäre, noch liegt ein faktisches oder gar ein rechtliches Vollzugshindernis vor.“ Anders gesagt: Wenn der Staat darauf verzichtet, die Überstellung durchzuführen, kann das nicht dem Flüchtling im Kirchenasyl angelastet werden.
Erste Geflüchtete und Gemeinden machen Erfahrungen mit juristischem Vorgehen gegen eine Fristverlängerung aufgrund von Kirchenasyl. Die BAG hat 2018 begonnen, entsprechende Entscheidungen zu sammeln. Sie sind auf der Website zu finden.[4]
3. Öffentlichkeitsarbeit
3.1 Veranstaltungen
Die BAG Asyl in der Kirche hat im Jahr 2017 an vielfältigen Veranstaltungen teilgenommen und eigene Veranstaltungen durchgeführt. Bedanken möchten wir uns an dieser Stelle bei allen Förderern, die die Ausrichtung von Veranstaltungen zum Thema Kirchenasyl möglich gemacht haben. Ausführliche Berichte und Sammlungen von Vorträgen unserer Veranstaltungen finden Sie auf unserer Homepage www.kirchenasyl.de.
Vom 9.-11. November 2018 fand unter dem Titel „Kirchenasyl zwischen Institution und Bewegung“ die Jahrestagung der ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Asyl in der Kirche e.V. im Dorothee-Sölle-Haus der Diakonie Hamburg statt. Mit 89 Teilnehmenden war die Tagung noch besser besucht als erwartet. Die neuen Sanktionen gegen das Kirchenasyl, die die Innenministerkonferenz im Frühjahr beschloss und die seit dem 1.8. durch das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) umgesetzt wurden, beschäftigten die Teilnehmenden und standen somit im Focus der meisten Diskussionen während der Tagung. Die Teilnehmenden äußerten außerdem den Wunsch, schon vor der nächsten Jahrestagung im September 2019 regional weiter zu diskutieren und eine enge Vernetzung von Aktiven rund ums Kirchenasyl anzustreben.
Als BAG Asyl in der Kirche waren wir mit einem Stand beim Katholikentag 2018 in Münster vertreten.
Nicht im Einzelnen aufgeführt werden hier die Besuche der Vorstandsmitglieder in Gemeinden. Die Mitglieder des Vorstands erhalten vielfältige Anfragen aus ganz Deutschland, um evangelische, katholische und freikirchliche Gemeinden über das Thema Kirchenasyl zu informieren. Teilweise werden diese Besuche verknüpft mit gemeinsamen Gottesdiensten oder Besuchen in den Gemeindekirchenräten.
Exemplarisch findet sich hier eine Aufstellung einiger Besuche und Veranstaltungen:
09. – 13.05.18 | Katholikentag in Münster |
25. – 26.06.18 | EKD Symposium für die Rechte von Flüchtlingen in Berlin |
30.08.18 | „Abschiebung bei Gefahr für Leib und Leben – aktuelle Herausforderungen 35 Jahre nach dem Tod von Cemal Altun“, Kooperation mit Asyl in der Kirche Berlin-Brandenburg, Berlin |
22.09.18 | Fachtag Kirchenasyl in NRW, ev. Akademie Villigst |
29.09.18 | Demonstration „We’ll come united“ für die Rechte von Geflüchteten in Hamburg |
13.10.18 | Demonstration „#unteilbar“ für Menschenrechte in Berlin |
09. – 11.11.18 | BAG-Jahrestagung „Kirchenasyl zwischen Institution und Bewegung“ in Hamburg |
07. – 09.12.18 | Asylpolitisches Forum in Villigst |
3.2 Pressearbeit
Folgende Pressemitteilungen veröffentlichte die BAG im Jahr 2018:
Neben den Pressemitteilungen gibt es vielfältige Interviews in Zeitungen, Radio und Fernsehen mit den Vorstandsmitgliedern der BAG. Wir sammeln diese Pressebeiträge auf unserer Homepage unter www.kirchenasyl.de.
3.3 Publikationen
Monatlich versenden wir den BAG-Newsletter mit einer Zusammenstellung von deutschlandweiten Medienbeiträgen zu Kirchenasyl, Engagement von Gemeinden für Geflüchtete
und Aktuelles zur Flüchtlingspolitik. Im Newsletter findet sich jeden Monat die aktuelle Statistik zu Kirchenasylfällen aus ganz Deutschland, die uns bekannt sind. Lesetipps und Veranstaltungshinweise ergänzen die Informationen. Der BAG-Newsletter wird über unseren E-Mailverteiler verschickt und auf unserer Homepage veröffentlicht.
Unsere Homepage und zunehmend auch unsere Facebook-Seite und Twitter-Auftritt werden gut besucht. Viele Kirchengemeinden aus ganz Deutschland verfolgen unsere Veröffentlichungen mit großem Interesse. Vielfach verschickt die BAG Informationsmaterialien, insbesondere die aktualisierte Erstinformationen zu Kirchenasyl an Kirchengemeinden und weitere Interessierte. Regelmäßig müssen wir unsere Informationsmaterialen updaten und nachdrucken. Wir hoffen, dies auch weiterhin als kostenlosen Service anbieten zu können. Um den Druck und Versand finanzieren zu können, bitten wir bei Anfragen um eine Spende zur Kostendeckung.
3.4 Kampagnen
Von der BAG unterstützte Kampagnen im Jahr 2018:
Februar
Solidarität mit der ungarischen Zivilgesellschaft
https://germanwatch.org/de/15058
April
Offener Brief „Kennzeichen einer christlichen und sozialen Politik“
https://www.jesuitenmission.de/ueber-uns/advocacy-kampagnen/offener-brief.html
Juni
Solidarität statt Heimat
https://solidaritaet-statt-heimat.kritnet.org/
Juli
Es Reicht! Fachlichkeit statt Diffamierung!
Minderjährige brauchen Hilfe…keine Ausgrenzung!
https://www.dbjr.de/artikel/es-reicht-fachlichkeit-statt-diffamierung/
September | We’ll come united – Für gleiche soziale Rechte https://www.welcome-united.org/de/parade2017/ |
Oktober | #unteilbar https://www.unteilbar.org/ |
Oktober | Complaint to the European Commission concerning the UKs failure to comply with EU law. The new immigration rules for EU citizens in the UK: THE EU settlement scheme pilot project (Picum) |
Dezember | Kirchenasyl-Adventskalender der Nordkirche |
4. Kooperationen
Die BAG ist weiterhin Mitglied im Ostseenetzwerk „Flucht und Migration“ (auch: Baltic Sea Network on Migration Issues) Homepage: www.baltic-sea-network.net
Als Mitglied im Forum Menschenrechte haben wir uns an dessen Plenumssitzungen und an Gesprächen mit parlamentarischen Ausschüssen beteiligt. Unser Fokus liegt vor allem auf der AG Innen des Forum Menschenrechte. Der fachliche Austausch im Forum ist mittlerweile ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit geworden.
Die persönliche Vertretung unserer Mitgliedschaft im Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) übernimmt im Jahr 2018 unser ehemaliges Vorstandsmitglied Bernd Göhrig.
Im Netzwerk PICUM (Platform for International Cooperation on Undocumented Migrants) wird uns weiterhin unser Ehrenvorsitzender Wolf-Dieter Just vertreten. <
5. Verein
Aktuell sind 30 Einzelpersonen und 21 Institutionen Mitglieder bei der BAG Asyl in der Kirche e.V. Darüber hinaus unterstützen 80 Fördermitglieder durch eine jährliche Zuwendung die Arbeit der BAG.
6. Personalien
Vorstand
Der Vorstand der BAG besteht aus:
Dietlind Jochims Flüchtlings- und Menschenrechtsbeauftragte der Nordkirche und
Vorsitzende der BAG
Bernhard Fricke Seelsorger in der Abschiebungshaft in Berlin und Brandenburg und
stellvertretender Vorsitzender der BAG
Nils Baudisch Diakon und Leiter der Flüchtlingsarbeit Norderstedt
Heike Scherneck Berufsberaterin bei der Arbeitsagentur, für ihre Kirchengemeinde
organisiert sie seit 2015 hauptverantwortlich die Kirchenasyle
Dieter Müller Jesuiten Flüchtlingsdienst Bayern, Seelsorge, Rechtsberatung für
Abschiebungshäftlinge und Beratung von bayerischen Gemeinden und
Gemeinschaften in Fragen rund um Kirchenasyl
Bernd Göhrig Geschäftsführer der „Initiative Kirche von unten“, langjähriges
Vorstandsmitglied ist aus dem Vorstand ausgeschieden, arbeitet als Vertreter der BAG beim Deutschen Institut für Menschenrechte weiter in engem Austausch mit dem Vorstand zusammen.
Geschäftsstelle
In der Geschäftsstelle arbeitet weiterhin Genia Schenke Plisch mit 25 Stunden pro Woche als Geschäftsführerin der BAG. Die wesentlichen Aufgaben bestehen in der Beratung von Kirchengemeinden, der Buchhaltung, der Pflege der Mitglieder, der Organisation von Veranstaltungen, dem Stellen von Anträgen und der Bereitstellung von Informationsmaterialien.
Ulrike La Gro trat im Juli 2018 die Nachfolge von Jan Rouven Drunkenmölle als Referentin der Geschäftsstelle an. Mit 20 Stunden pro Woche unterstützt sie die Geschäftsführerin in allen Tätigkeitsbereichen, von Beratung bis Mitgliederbetreuung. Insbesondere kümmert sie sich um die Planung und Organisation von Tagungen und Öffentlichkeitsarbeit.
7. Finanzen
Die Zuschüsse der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und des Verbands der Diözesen in Deutschland, von Landeskirchen, Bistümern, evangelischen Freikirchen, Diakonischen Werken und Pro Asyl ermöglichten zu einem wesentlichen Teil unsere Arbeit im Jahr 2018.
Für die BAG Jahrestagung „Kirchenasyl zwischen Institution und Bewegung“ erhielten wir darüber hinaus Zuschüsse von der EKD, der Nordkirche, der EKHN, dem Erzbistum Hamburg und Pro Asyl.
Eine weitere wichtige Stütze waren die Beiträge unserer Fördermitglieder und Vereinsmitglieder sowie Einzelspenden.
Die Einnahmen im Jahr 2018 betrugen 69.925,02 €, die Ausgaben 72.666,43 €.
8. Ausblick
Der Rechtsruck in der Gesellschaft und die zunehmende Kriminalisierung von Geflüchteten und ihren Unterstützerinnen und Unterstützern wirken sich auch auf das Kirchenasyl aus. Der Druck steigt. Wir als ökumenische BAG Asyl in der Kirche stellen daher immer wieder klar: Kirchenasyl ist kein strafbares Handeln. Es ist kein passives Abwarten oder Verstecken, sondern immer das aktive und transparente Suchen nach Lösungen in besonderen Härtefällen im Gespräch mit den zuständigen Behörden. Wie wir angesichts der zunehmenden Aushöhlung des Rechtsstaats durch Behörden und Politik als Kirchenasylbewegung positionieren können, werden wir auf unserer Jubiläumstagung zum 25.-jährigen Bestehen der BAG vom 13.-15.09.19 in Frankfurt am Main diskutieren.
Berlin, den 05. Juni 2019
Für die Ökumenische BAG Asyl in der Kirche e.V.
Dietlind Jochims, Vorstandsvorsitzende
Genia Schenke Plisch, Geschäftsführerin
Ulrike La Gro, Referentin der Geschäftsstelle
[1] Die AnsprechpartnerIinnen der Landeskirchen/Diözesen für das Dossierverfahren beim BAMF finden Sie auf unserer Homepage
[2] Offener Brief vom 1.6.2018 abrufbar unter https://www.kirchenasyl.de/wp-content/uploads/2018/06/2018_06_07-Offener-Brief-an-die-Innenminister-der-L%c3%a4nder.pdf
[3] PM vom 26.06.2018 abrufbar unter https://www.kirchenasyl.de/portfolio/pm-bag-kritisiert-sanktionen-fuer-kirchenasyl/
[4] https://www.kirchenasyl.de/portfolio/gerichtsurteile-gegen-die-verlaengerung-der-ueberstellungsfrist-auf-18-monate/