Tätigkeitsbericht 2018

1. Kirchenasyle im Jahr 2018

Für das Jahr 2018 wurden insgesamt 1325 Kirchenasylevon der BAG dokumentiert. 857 der Kirchenasyle wurden 2018 neu begonnen. Davon wurden 662 Kirchenasyle vor dem 01.08.2018 und 195 nach dem 01.08.2018 begonnen

In 1066 Fällen haben evangelische Gemeinden oder Kirchenkreise und in 232 Fällen katholische Gemeinden und Klöster Kirchenasyl gewährt. Auch haben 27 Freikirchliche Gemeinden Menschen Zuflucht gewährt. Mindestens 2136 Personen, darunter mindestens 465 Kinder und Jugendliche, fanden 2018 Schutz im Kirchenasyl.

Von den dokumentierten Kirchenasylen waren 1246 sog. Dublin-Fällemit 1991 Personen, darunter 422 Kinder und Jugendliche.

Von909 beendeten Kirchenasylenist ein positiver Ausgang (d.h. mindestens mit einer Duldung) in 885 Fällen zu verzeichnen. 

Tabelle 1/2018: Jahresverlauf 2018
Der allgemeine Überblick über die Entwicklung der laufenden Kirchenasyle bundesweit.

DatumLaufende KirchenasylePersonen / davon KinderDublin Fälle
15.01.374543 / 116325
19.02.422627 / 112372
13.03.414611 / 110369
17.04.445674 / 125375
09.07.544872 / 185502
15.08.552868 / 175512
14.09.533867 / 196490
10.10.531857 / 186488
16.11.553883 / 190501
21.12.546880 / 193494

1.2 Tabelle 2/2018: Verteilung nach Bundesländern
Die größte Anzahl an Kirchenasylen im Jahr 2018 ist in Nordrhein-Westfalen (295 KA) und Bayern (276 KA) verzeichnet.

BundeslandAnzahl der FällePersonen
Baden Württemberg1111
Bayern276386
Berlin111197
Brandenburg96160
Bremen1924
Hamburg65124
Hessen204289
Mecklenburg-Vorpommern64122
Niedersachsen2761
Nordrhein-Westfalen295453
Rheinland-Pfalz816
Saarland00
Sachsen1114
Sachsen-Anhalt2738
Schleswig-Holstein61161
Thüringen5080
Gesamt13252136

1.3 Tabelle 3/2018: Herkunftsländer
Bezüglich der Herkunftsländer bildeten im Jahr 2017 Menschen aus  Afghanistan (380 Pers.), Eritrea (373 Pers.), Irak (342 Pers.)und Iran (324 Pers.) die größten Gruppen.

HerkunftslandAnzahl der FällePersonen
Eritrea325373
Iran197325
Irak182342
Afghanistan181380
Syrien85160
Somalia7588
Äthiopien5264
Nigeria3336
Guinea1818
Russische Föderation1632
Tschetschenien1349
Kamerun1313
Türkei1015
Sierra Leone1013
Ägypten822
Uganda77
Sudan512
Pakistan511
Serbien412
Libanon47
Armenien39
Kenia35
Burkina Faso33
Albanien29
Kosovo27
Kongo25
Ghana23
Tschad23
Elfenbeinküste22
Marokko22
Tunesien22
Jordanien16
Libyen16
Mazedonien15
Ukraine14
Algerien13
China13
Bosnien12
Benin11
Burundi11
Gambia11
Indien11
Malaysia11
Mali11
Montenegro11
Philippinen11
Keine Angaben4270
Gesamt13252136

1.4 Tabelle 4/2018: Drohende Abschiebungen in folgende europäische Staaten
Den meisten Menschen im Kirchenasyl drohte eine Abschiebung in folgendes Länder: Italien (553 Pers.), gefolgt von Norwegen (134 Pers.), Schweden (129 Pers.) und Frankreich (114 Pers.)

Schengen StaatAnzahl der FällePersonen
Italien435553
Norwegen63134
Schweden63129
Frankreich60114
Bulgarien5072
Dänemark4285
Rumänien4284
Polen3183
Finnland3047
Kroatien2542
Spanien2142
Österreich1832
Belgien1830
Schweiz1821
Niederlande1532
Tschechien1014
Griechenland920
Litauen814
Portugal716
Ungarn66
Malta311
Slowakei36
Estland35
Slowenien26
Lettland14
Zypern11
Ohne nähere Angaben262388
Gesamt12461991

1.5 Tabelle 5/201: Aufenthaltsrechtliche Perspektiven am Ende des Kirchenasyls
Erfolgreich beendet wurden im Jahr 2018 mindestens 885 Kirchenasyle (1442 Pers.).

Ende des KirchenasylsFällePersonen
Ablauf der Überstellungsfrist und Übernahme ins nationale Verfahren8171309
Selbsteintritt durch BAMF nach positivem Dossier3466
Duldung wegen Mutterschutz69
Duldung, keine näheren Angaben523
Aufenthalt durch Heirat23
Anerkennung nach Genfer Flüchtlingskonvention13
Vaterschaft eines deutschen Kindes12
Zuerkennung subsidiärer Schutz11
Keine näheren Angaben1826
ERFOLGREICH BEENDETE KIRCHENASYLE8851442
     
Kirchenasyl freiwillig verlassen, ohne nähere Angaben1729
Festnahme bei Polizeikontrolle33
Freiwillige Ausreise, keine näheren Angaben23
Kirchenasyl beendet durch Gemeindebeschluss11
Freiwillige Rückkehr in einen anderen europäischen Staat11
NICHT ERFOLGREICH BEENDETE KIRCHENASYLE2437
GESAMT9091

2. Dublin-Kirchenasyle und die Kommunikation mit dem BAMF

Nach Gesprächen zwischen dem BAMF und den evangelischen und katholischen Kirchen wurde Anfang 2015 ein Kommunikationsweg verabredet, der gute Lösungen in besonderen Härtefällen erleichtern sollte. Klare AnsprechpartnerInnen  auf beiden Seiten wurden benannt[1] , und tatsächlich konnten vor allem in den ersten eineinhalb Jahren für viele Menschen im Kirchenasyl solche guten Lösungen erreicht werden. Etwa 80% der inhaltlich entschiedenen Dossiers wurden positiv entschieden.

Seit Mitte 2016 beobachten wir eine Veränderung in der Auslegung der Verabredung durch die staatlichen Behörden. Auf Seiten des BAMF wurden Kriterien für das Vorliegen eines besonderen Härtefalls verschärft, die ehemals gute Kommunikation wurde unpersönlich und schlechter. Der Prozentsatz der positiven BAMF-Antworten sank bis zum Sommer 2018 auf etwa 20%. Der Abschiebedruck auf die Länder stieg währenddessen und wirkte sich schließlich auch auf das Kirchenasyl aus:

Im Dezember 2017 und im Juni 2018 beriet die Innenministerkonferenz der Länder (IMK) über Kirchenasyl. Die Zahl der Kirchenasyle war den Innenministern zu hoch und in nur gut der Hälfte der Kirchenasyle waren Dossiers eingereicht worden. Zur Diskussion in den IMK hatte die BAG jeweils offene Briefe an die Innenminister versandt[2]

Zum 1. August 2018 wurden dann –ohne vorherige Besprechung mit den Kirchen- auf Weisung des BMI Veränderungen im Umgang mit Dublin-Kirchenasylen verkündet.

Diese lauten:

– Vor Aufnahme einer Person/ einer Familie ins Kirchenasyl muss Kontakt mit dem/ der zuständigen kirchlichen AnsprechpartnerIn aufgenommen werden.

– Der Beginn eines Kirchenasyls muss am selben Tag gemeldet werden.

– Ein Härtefalldossier muss spätestens vier Wochen nach Beginn des Kirchenasyls über den/ die kirchliche AnsprechpartnerIn eingereicht werden. (Wenn die sechsmonatige Rücküberstellungsfrist bereits in weniger als sechs Wochen nach Beginn des Kirchenasyls abläuft, beträgt die Frist für die Einreichung des Dossiers maximal zwei Wochen und ein Werktag.)

– Bei negativer Entscheidung des BAMF über den Härtefall soll die Person das Kirchenasyl innerhalb von drei Tagen verlassen.

Bei Nichteinhalten eines dieser Punkte verlängert das BAMF die sechsmonatige Überstellungsfrist auf 18 Monate. Dazu erklärt es Menschen im Kirchenasyl als „flüchtig“. Nur unter dieser Voraussetzung ist laut Dublin III VO eine Verlängerung der Frist möglich.

Dieses Vorgehen wurde von der BAG scharf kritisiert[3] und von den Kirchen abgelehnt. Die Definition von Menschen im Kirchenasyl als „flüchtig“ wird ganz überwiegend als rechtlich nicht haltbar angesehen.

Die Verwaltungsgerichte stützen diese Auffassung bisher (2018) überwiegend. Sie orientieren sich einzig an der in der Dublin-Verordnung verwendeten Formulierung „…wenn die betreffende Person flüchtig ist“ und kamen bisher überwiegend zu dem Schluss, dass ein/ eine AsylbewerberIn im Kirchenasyl nicht flüchtig ist.

In einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (Beschluss vom 16. Mai 2018) heißt es dazu: „Der Umstand, dass sich der Kläger seit dem 11. November 2017 im sog. Offenen Kirchenasyl befindet, … führt … nicht zu einer Verlängerung der Überstellungsfrist gemäß Art.29 Abs.2 Satz2 der Dublin-III-VO. Denn die Anschrift, unter der sich der Kläger im Kirchenasyl befindet, wurde durch seinen Bevollmächtigten im Asylprozess mitgeteilt und ist der Beklagten damit bekannt. Unter diesen Umständen geht die ganz überwiegende Meinung der Rechtsprechung… davon aus, dass keine Fristverlängerung in analoger Anwendung des Art.29 Abs.2 Satz2 Dublin-III-VO eintritt. Denn es kann unter den vorliegenden Umständen weder davon ausgegangen werden, dass der Kläger `flüchtig´ im Sinne der genannten Vorschrift wäre, noch liegt ein faktisches oder gar ein rechtliches Vollzugshindernis vor.“ Anders gesagt: Wenn der Staat darauf verzichtet, die Überstellung durchzuführen, kann das nicht dem Flüchtling im Kirchenasyl angelastet werden.

Erste Geflüchtete und Gemeinden machen Erfahrungen mit juristischem Vorgehen gegen eine Fristverlängerung aufgrund von Kirchenasyl. Die BAG hat 2018 begonnen, entsprechende Entscheidungen zu sammeln. Sie sind auf der Website zu finden.[4]

3. Öffentlichkeitsarbeit

3.1 Veranstaltungen

Die BAG Asyl in der Kirche hat im Jahr 2017 an vielfältigen Veranstaltungen teilgenommen und eigene Veranstaltungen durchgeführt. Bedanken möchten wir uns an dieser Stelle bei allen Förderern, die die Ausrichtung von Veranstaltungen zum Thema Kirchenasyl möglich gemacht haben. Ausführliche Berichte und Sammlungen von Vorträgen unserer Veranstaltungen finden Sie auf unserer Homepage www.kirchenasyl.de.

Vom 9.-11. November 2018 fand unter dem Titel „Kirchenasyl zwischen Institution und Bewegung“ die Jahrestagung der ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Asyl in der Kirche e.V. im Dorothee-Sölle-Haus der Diakonie Hamburg statt. Mit 89 Teilnehmenden war die Tagung noch besser besucht als erwartet. Die neuen Sanktionen gegen das Kirchenasyl, die die Innenministerkonferenz im Frühjahr beschloss und die seit dem 1.8. durch das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) umgesetzt wurden, beschäftigten die Teilnehmenden und standen somit im Focus der meisten Diskussionen während der Tagung. Die Teilnehmenden äußerten außerdem den Wunsch, schon vor der nächsten Jahrestagung im September 2019 regional weiter zu diskutieren und eine enge Vernetzung von Aktiven rund ums Kirchenasyl anzustreben.

Als BAG Asyl in der Kirche waren wir mit einem Stand beim Katholikentag 2018 in Münster vertreten.

Nicht im Einzelnen aufgeführt werden hier die Besuche der Vorstandsmitglieder in Gemeinden. Die Mitglieder des Vorstands erhalten vielfältige Anfragen aus ganz Deutschland, um evangelische, katholische und freikirchliche Gemeinden über das Thema Kirchenasyl zu informieren. Teilweise werden diese Besuche verknüpft mit gemeinsamen Gottesdiensten oder Besuchen in den Gemeindekirchenräten.

Exemplarisch findet sich hier eine Aufstellung einiger Besuche und Veranstaltungen:

09. – 13.05.18Katholikentag in Münster
25. – 26.06.18EKD Symposium für die Rechte von Flüchtlingen in Berlin
30.08.18Abschiebung bei Gefahr für Leib und Leben – aktuelle Herausforderungen 35 Jahre nach dem Tod von Cemal Altun“, Kooperation mit Asyl in der Kirche Berlin-Brandenburg, Berlin
22.09.18Fachtag Kirchenasyl in NRW, ev. Akademie Villigst
29.09.18Demonstration „We’ll come united“ für die Rechte von Geflüchteten in Hamburg
13.10.18Demonstration „#unteilbar“ für Menschenrechte in Berlin
09. – 11.11.18BAG-Jahrestagung „Kirchenasyl zwischen Institution und Bewegung“ in Hamburg
07. – 09.12.18Asylpolitisches Forum in Villigst


3.2 Pressearbeit

Folgende Pressemitteilungen veröffentlichte die BAG im Jahr 2018:

07.05.18Ökumenische BAG begrüßt Freispruch für Kirchenasyl
05.06.18Offener Brief an die Innenminister der Länder
26.06.18Bundesarbeitsgemeinschaft kritisiert Sanktionen für Kirchenasyl
23.08.18Kirchenasyl: Menschenrechte gehen vor!
12.11.18Kirchenasyl-Jahrestagung in Hamburg: Menschenrechte statt Grenzen schützen!

Neben den Pressemitteilungen gibt es vielfältige Interviews in Zeitungen, Radio und Fernsehen mit den Vorstandsmitgliedern der BAG. Wir sammeln diese Pressebeiträge auf unserer Homepage unter www.kirchenasyl.de.

3.3 Publikationen

Monatlich versenden wir den BAG-Newsletter mit einer Zusammenstellung von deutschlandweiten Medienbeiträgen zu Kirchenasyl, Engagement von Gemeinden für Geflüchtete

und Aktuelles zur Flüchtlingspolitik. Im Newsletter findet sich jeden Monat die aktuelle Statistik zu Kirchenasylfällen aus ganz Deutschland, die uns bekannt sind. Lesetipps und Veranstaltungshinweise ergänzen die Informationen. Der BAG-Newsletter wird über unseren E-Mailverteiler verschickt und auf unserer Homepage veröffentlicht.

Unsere Homepage und zunehmend auch unsere Facebook-Seite und Twitter-Auftritt werden gut besucht. Viele Kirchengemeinden aus ganz Deutschland verfolgen unsere Veröffentlichungen mit großem Interesse. Vielfach verschickt die BAG Informationsmaterialien, insbesondere die aktualisierte Erstinformationen zu Kirchenasyl an Kirchengemeinden und weitere Interessierte. Regelmäßig müssen wir unsere Informationsmaterialen updaten und nachdrucken. Wir hoffen, dies auch weiterhin als kostenlosen Service anbieten zu können. Um den Druck und Versand finanzieren zu können, bitten wir bei Anfragen um eine Spende zur Kostendeckung.

3.4 Kampagnen

Von der BAG unterstützte Kampagnen im Jahr 2018:

Februar              
Solidarität mit der ungarischen Zivilgesellschaft
https://germanwatch.org/de/15058

April                   
Offener Brief „Kennzeichen einer christlichen und sozialen Politik“
https://www.jesuitenmission.de/ueber-uns/advocacy-kampagnen/offener-brief.html

Juni                    
Solidarität statt Heimat
https://solidaritaet-statt-heimat.kritnet.org/

Juli                     
Es Reicht! Fachlichkeit statt Diffamierung!
Minderjährige brauchen Hilfe…keine Ausgrenzung!
https://www.dbjr.de/artikel/es-reicht-fachlichkeit-statt-diffamierung/

SeptemberWe’ll come united – Für gleiche soziale Rechte
https://www.welcome-united.org/de/parade2017/
Oktober#unteilbar
https://www.unteilbar.org/
OktoberComplaint to the European Commission concerning the UKs failure to comply with EU law. The new immigration rules for EU citizens in the UK: THE EU settlement scheme pilot project (Picum)
DezemberKirchenasyl-Adventskalender der Nordkirche

4. Kooperationen

Die BAG ist weiterhin Mitglied im Ostseenetzwerk „Flucht und Migration“ (auch: Baltic Sea Network on Migration Issues) Homepage: www.baltic-sea-network.net

Als Mitglied im Forum Menschenrechte haben wir uns an dessen Plenumssitzungen und an Gesprächen mit parlamentarischen Ausschüssen beteiligt. Unser Fokus liegt vor allem auf der AG Innen des Forum Menschenrechte. Der fachliche Austausch im Forum ist mittlerweile ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit geworden.

Die persönliche Vertretung unserer Mitgliedschaft im Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) übernimmt im Jahr 2018 unser ehemaliges Vorstandsmitglied Bernd Göhrig.

Im Netzwerk PICUM (Platform for International Cooperation on Undocumented Migrants) wird uns weiterhin unser Ehrenvorsitzender Wolf-Dieter Just vertreten. <

5. Verein

Aktuell sind 30 Einzelpersonen und 21 Institutionen Mitglieder bei der BAG Asyl in der Kirche e.V. Darüber hinaus unterstützen 80 Fördermitglieder durch eine jährliche Zuwendung die Arbeit der BAG.

6. Personalien

Vorstand

Der Vorstand der BAG besteht aus:

Dietlind Jochims        Flüchtlings- und Menschenrechtsbeauftragte der Nordkirche und
                                             Vorsitzende der BAG

Bernhard Fricke        Seelsorger in der Abschiebungshaft in Berlin und Brandenburg und
                                            stellvertretender Vorsitzender der BAG

Nils Baudisch             Diakon und Leiter der Flüchtlingsarbeit Norderstedt

Heike Scherneck       Berufsberaterin bei der Arbeitsagentur, für ihre Kirchengemeinde
                                            organisiert sie seit 2015 hauptverantwortlich die Kirchenasyle

Dieter Müller             Jesuiten Flüchtlingsdienst Bayern, Seelsorge, Rechtsberatung für
                                           Abschiebungshäftlinge und Beratung von bayerischen Gemeinden und   
                                           Gemeinschaften in Fragen rund um Kirchenasyl

Bernd Göhrig             Geschäftsführer der „Initiative Kirche von unten“, langjähriges
                                          Vorstandsmitglied ist aus dem Vorstand ausgeschieden, arbeitet als Vertreter der                                            BAG beim Deutschen Institut für Menschenrechte weiter in engem Austausch                                                  mit dem Vorstand zusammen.

Geschäftsstelle

In der Geschäftsstelle arbeitet weiterhin Genia Schenke Plisch mit 25 Stunden pro Woche als Geschäftsführerin der BAG. Die wesentlichen Aufgaben bestehen in der Beratung von Kirchengemeinden, der Buchhaltung, der Pflege der Mitglieder, der Organisation von Veranstaltungen, dem Stellen von Anträgen und der Bereitstellung von Informationsmaterialien.

Ulrike La Gro trat im Juli 2018 die Nachfolge von Jan Rouven Drunkenmölle als Referentin der Geschäftsstelle an. Mit 20 Stunden pro Woche unterstützt sie die Geschäftsführerin in allen Tätigkeitsbereichen, von Beratung bis Mitgliederbetreuung. Insbesondere kümmert sie sich um die Planung und Organisation von Tagungen und Öffentlichkeitsarbeit.

7. Finanzen

Die Zuschüsse der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und des Verbands der Diözesen in Deutschland, von Landeskirchen, Bistümern, evangelischen Freikirchen, Diakonischen Werken und Pro Asyl ermöglichten zu einem wesentlichen Teil unsere Arbeit im Jahr 2018.

Für die BAG Jahrestagung „Kirchenasyl zwischen Institution und Bewegung“ erhielten wir darüber hinaus Zuschüsse von der EKD, der Nordkirche, der EKHN, dem Erzbistum Hamburg und Pro Asyl.

Eine weitere wichtige Stütze waren die Beiträge unserer Fördermitglieder und Vereinsmitglieder sowie Einzelspenden.

Die Einnahmen im Jahr 2018 betrugen 69.925,02 €, die Ausgaben 72.666,43 €.

8. Ausblick

Der Rechtsruck in der Gesellschaft und die zunehmende Kriminalisierung von Geflüchteten und ihren Unterstützerinnen und Unterstützern wirken sich auch auf das Kirchenasyl aus. Der Druck steigt. Wir als ökumenische BAG Asyl in der Kirche stellen daher immer wieder klar: Kirchenasyl ist kein strafbares Handeln. Es ist kein passives Abwarten oder Verstecken, sondern immer das aktive und transparente Suchen nach Lösungen in besonderen Härtefällen im Gespräch mit den zuständigen Behörden. Wie wir angesichts der zunehmenden Aushöhlung des Rechtsstaats durch Behörden und Politik als Kirchenasylbewegung positionieren können, werden wir auf unserer Jubiläumstagung zum 25.-jährigen Bestehen der BAG vom 13.-15.09.19 in Frankfurt am Main diskutieren.

Berlin, den 05. Juni 2019

Für die Ökumenische BAG Asyl in der Kirche e.V.
Dietlind Jochims, Vorstandsvorsitzende
Genia Schenke Plisch, Geschäftsführerin
Ulrike La Gro, Referentin der Geschäftsstelle

[1] Die AnsprechpartnerIinnen der Landeskirchen/Diözesen für das Dossierverfahren beim BAMF finden Sie auf unserer Homepage

[2] Offener Brief vom 1.6.2018 abrufbar unter https://www.kirchenasyl.de/wp-content/uploads/2018/06/2018_06_07-Offener-Brief-an-die-Innenminister-der-L%c3%a4nder.pdf

[3] PM vom 26.06.2018 abrufbar unter https://www.kirchenasyl.de/portfolio/pm-bag-kritisiert-sanktionen-fuer-kirchenasyl/

[4] https://www.kirchenasyl.de/portfolio/gerichtsurteile-gegen-die-verlaengerung-der-ueberstellungsfrist-auf-18-monate/