Mit Bestürzung reagiert die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Asyl in der Kirche e.V. auf die am Dienstag, den 23.08.2016, bekannt gewordene gewaltsame Räumung eines Kirchenasyls in Münster. Ein dort Schutzsuchender war morgens unter Anwendung von Gewalt aus den Räumen eines Kapuzinerklosters abgeholt worden. „Wir verurteilen dieses Vorgehen aufs Schärfste und verlangen eine umgehende und umfassende Aufklärung und Information über die Hintergründe und Verantwortlichkeit für dieses Vorgehen“, so die Bundesvorsitzende der Ökumenischen BAG Asyl in der Kirche, Dietlind Jochims.
Mehrere Tage nach dem Vorfall weisen sich die beteiligten staatlichen Stellen immer noch gegenseitig die Verantwortung für den erfolgten Bruch des Kirchenasyls zu. Das ist als behördliches Handeln nicht akzeptabel, gerade wenn es um den Schutz von Menschen vor Missachtung ihrer Menschenrechte geht. Dass die Menschenrechte des jungen Mannes im Münsteraner Kirchenasyl durch eine geplante Abschiebung nach Ungarn wegen der dort herrschenden Bedingungen verletzt worden wären, hatte am Tag der Räumung des Kirchenasyls auch das Verwaltungsgericht Münster festgestellt. Dadurch war die Abschiebung doch noch gestoppt worden.
Der Schutz von Menschenrechten durch kirchliches Handeln wird oft diskutiert, ist aber in unserem Rechtsstaat grundsätzlich respektiert. Von Seiten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), das im vergangenen Jahr seine grundsätzliche Akzeptanz von Kirchenasyl deutlich bekräftigt hat, erwarten wir daher eine erneute klare Aussage zur Achtung des Kirchenasyls.
Wir fordern von allen Beteiligten, in Zukunft keine Kirchenasyle mehr zu räumen und den Schutzraum Kirche zu respektieren.
Dietlind Jochims
Vorsitzende der Ökumenischen BAG Asyl in der Kirche e.V.