Liebe Freund*innen der Kirchenasylbewegung,
Wir bitten alle Interessierten, sich das Wochenende 4.-6.11. vorzumerken. Dann wird in Köln unsere Jahrestagung 2022 mit dem Titel „Gemeinsam Grenzen überwinden“ stattfinden, bei der wir den Blick sowohl in die Vergangenheit von Kirchenasyl in Köln und NRW, als auch auf aktuelle Verbindungslinien zwischen Engagement an den europäischen Außengrenzen und Kirchenasyl werfen werden.
Wenn Sie derzeit Kirchenasyl gewähren, bitten wir sie herzlichst um Weitergabe der Einladung zum offenen Austauschtreffen für Flüchtlinge im Kirchenasyl, das jeden letzten Sonntag im Monat um 18:00 Uhr stattfindet, diesen Monat allerdings ausnahmsweise am 1.Mai. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Homepage.
Wenn Sie die Artikel, die wir im „Pressespiegel“ zusammengestellt haben lesen möchten, folgen Sie bitte einfach dem markierten Link auf die Website. Sollten Sie Veranstaltungen organisieren, die von Interesse sein könnten und die wir auf unserer Homepage und im Newsletter bewerben sollen, schreiben Sie uns bitte an
Mit freundlichen Grüßen,
Genia Schenke und Ulrike La Gro
Die BAG finden Sie auch auf Facebook und Twitter!
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I. In eigener Sache
Bayerische Erklärung zum Kirchenasyl
des 29. Studientags für Flüchtlingsarbeit und Kirchenasyl
Samstag, 26. März 2022
Laut UNHCR waren Ende 2020 weltweit 82,4 Millionen Menschen auf der Flucht. Der Krieg in der
Ukraine hat schon jetzt die größte Flüchtlingsbewegung seit dem 2. Weltkrieg ausgelöst. Ein großer
Teil der geflüchteten Menschen sind Binnenflüchtlinge oder leben in den Nachbarstaaten ihres
Heimatlandes, aus dem sie wegen Krieg, Verfolgung oder Vertreibung fliehen mussten. Nur ein
Bruchteil dieser Menschen gelangt in den Rechtsraum der Europäischen Union. Auch wenn die
Solidarität in Europa mit Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine derzeit groß ist, müssen weiterhin viele
Flüchtlinge an den Grenzen der EU und in einigen Mitgliedstaaten erleben, wie Humanität und
Wahrung der Menschenwürde buchstäblich auf der Strecke bleiben. Auch dieses Erleben zählt zu den traumatischen Erfahrungen während der Flucht, die für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) regelmäßig „nicht entscheidungserheblich“ sind. Bereits diese bürokratische Wortwahl ist ein Beleg für die dahinterstehende, politische Haltung, die auf Abschottung setzt.
In Bayern wurden im Jahr 2021 durch die Kirchen, Klöster und geistlichen Gemeinschaften rund 120 Kirchenasyle gewährt. Das ist im Gesamt-Kontext der internationalen Fluchtbewegungen eine
verschwindend geringe Zahl an geflüchteten und von Abschiebung bedrohten Menschen. Gleichzeitig erleben wir, wie im Freistaat Bayern – insbesondere im Raum Ober- und Unterfranken –
staatsanwaltliche Ermittlungsverfahren gegen Pfarrerinnen, Pfarrer, Ordensleute und Geflüchtete in die Wege geleitet wurden. Man legt ihnen Beihilfe oder unerlaubten Aufenthalt zur Last und droht mit empfindlichen Geldstrafen. Zugleich werden die Staatsanwaltschaften anderer Bundesländer um Amtshilfe gebeten. Bayern hat sich im rigorosen Vollzug des Ausländer- und Aufenthaltsgesetzes bundesweit ein Alleinstellungsmerkmal erarbeitet.
Wir erwarten von der neuen Bundesregierung, der Bayerischen Staatsregierung und den
nachgeordneten Behörden, dass sie die Zivilgesellschaft in ihrem Einsatz für Geflüchtete unterstützen und die im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland manifestierten Werte mit Leben
erfüllen.
Wir begrüßen ausdrücklich das Urteil des Obersten Bayerischen Landesgerichtes im Fall von Bruder
Abraham (Abtei Münsterschwarzach). Das Gericht hat den Freispruch des Amtsgerichtes Kitzingen
bestätigt und die Revision der Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Damit ist allen Versuchen,
Kirchenasyl gewährenden Gemeinden, Ordensgemeinschaften, Initiativen und Einzelpersonen, zu
kriminalisieren, erst einmal Einhalt geboten. Wir sehen darin eine klare Stärkung des Kirchenasyls.
Wir halten uns an die geltenden Gesetze der Bundesrepublik Deutschland.
Wir beanspruchen keine Sonderrechte. Das Kirchenasyl ist ein staatlicherseits toleriertes Instrument humanitären Handelns. Auf der Grundlage des zwischen den Kirchenleitungen und der Leitung des Bundesamtes im Jahre 2015 vereinbarten „Dossier-Verfahrens“, gestalten wir Kirchenasyle gegenüber dem BAMF und den Ausländerbehörden transparent und nachvollziehbar.
Wir legen Wert auf die Feststellung, dass über die Einrichtung und Dauer eines Kirchenasyls nach der Entscheidung des Gastes der jeweils örtlich zuständige Pfarrgemeinderat, Kirchenvorstand oder die Ordensleitung entscheidet. Dies gilt auch nach einem negativ beschiedenen Dossier.
Wir beobachten, dass über 95 % der eingereichten Dossiers abgelehnt werden. Die Begründungen
setzen sich aus Textbausteinen zusammen, die dem individuellen Schicksal der betroffenen
Menschen nicht gerecht werden. – Die Dublin III-Verordnung ist tot, wie der zuständige, griechische EU-Kommissar vor einem Jahr festgestellt hat. Europa versagt bei der Wahrung seiner elementaren Werte.
Wir fordern vor dem Hintergrund der Fluchtbewegungen aus der Ukraine eine umgehende
Aussetzung aller Dublin-Überstellungen.
Wir danken allen Menschen, die sich vom Schicksal ihres geflüchteten „fernen Nächsten“ anrühren
lassen und sich solidarisch an seine Seite stellen.
Ökumenisches Kirchenasylnetz Bayern
mit allen beteiligten Organisationen und der Versammlung zum 29. Studientag Kirchenasyl
sowie der Ökumenischen Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche
Rückfragen / Kontakt:
Mirjam Elsel, E-Mail: , Tel. 0151 51 56 02 80
Vorsitzende der Ökumenischen BAG Asyl in der Kirche e.V.
II. Aktuelle Statistik
Aktuell zum 22.04.2022
Wir wissen zurzeit von 372 aktiven Kirchenasylen mit mindestens 594 Personen, davon sind etwa 121 Kinder. 353 der Kirchenasyle sind sogenannte Dublin Fälle.
III. Pressespiegel*
05.03.22 katholisch.de
Kaum Anerkennungen für Flüchtlinge im Kirchenasyl
Um das Kirchenasyl gibt es immer wieder Streit, bis hin zu Gerichtsprozessen. Doch den Betroffenen hilft das Mittel kaum. Zahlen der Bundesregierung zeigen die Auswirkungen des Kirchenasyls für Geflüchtete und die Dimensionen des Phänomens.
22.03.22
„So nicht bestellt“-Podcast
In den aktuellen Folgen berichten ein ehemaliger Kirchenasyl-Bewohner und eine Kirchenasyl-Unterstützerin ausführlich über ihre Erfahrungen.
29.03.22 Sonntagsblatt
Bayrische Erklärung zum Kirchenasyl fordert faire Asylverfahren für alle
Christliche Flüchtlingsbegleiterinnen und -begleiter sind besorgt: Der aktuelle behördliche Umgang mit Asylsuchenden werde diesen mit ihrem Erleben oft nicht gerecht. Die Möglichkeit zum Kirchenasyl sei weiter nötig, heißt es in einer Erklärung.
* Hinweis: Bei den kursiv gedruckten, zitierten Sätzen handelt es sich teilweise um die Anfänge einer Auswahl von Artikeln, die sich in den letzten Wochen mit dem Thema Kirchenasyl beschäftigt haben. Sie geben nicht zwingend die Meinung der Redaktion wider. Die Hyperlinks der Überschriften verweisen auf die Quellen, sie sind für ihre Inhalte selbst verantwortlich. Am Erscheinungstag des Newsletters waren alle noch aktuell und zugänglich.
IV. Hinweise
IV.I Online-Austauschtreffen für Flüchtlinge im Kirchenasyl
Das monatliche Austauschtreffen von Flüchtlingen im Kirchenasyl findet diesen Monat ausnahmsweise nicht am letzten Sonntag im Monat, sondern erst am 1.Mai um 18:00 statt. Unten finden Sie die Selbstbeschreibung der Gruppe zum Weiterleiten an Ihre momentanen Kirchenasyl-Gäste. Auf unserer Homepage finden Sie diese Einladung auch auf Arabisch, Englisch, Farsi und Oromo. Die Anmeldung erfolgt über Email an , wir schicken dann den Link zu einer zoom-Videokonferenz zu.
*Helfen und Profitieren*
Egal, was Ihre Erfahrungen sind, sicherlich können sie anderen helfen. Und die Erfahrungen anderer können Ihnen helfen, insbesondere in einem Land, in dem Sie noch nicht allzu lange leben.
In unseren Treffen tauschen wir uns über unsere Erfahrungen vor, während und nach dem Kirchenasyl aus. Wenn Sie momentan im Kirchenasyl *oder schon im Kirchenasyl gewesen* sind und Interesse haben, uns Ihre Erfahrungen mitzuteilen und von den Erfahrungen anderer zu profitieren, freuen wir uns sehr über Ihre Anwesenheit.
Wir sind eine Gruppe von Menschen, die das Kirchenasyl bereits abgeschlossen haben oder noch im Kirchenasyl sind. Einige von uns studieren nun, andere arbeiten oder sind noch im Asylverfahren. Auch mit dabei ist eine Mitarbeiterin von „Asyl in der Kirche“, die Fragen beantwortet.
Wir würden uns freuen, Sie bei uns begrüßen zu dürfen.
Wir treffen uns jeden letzten Sonntag im Monat um 18:00 online über zoom.
IV.II Jahrestagung der BAG Asyl in der Kirche e.V.
Vom 4.-6.11.2022 wird unsere Jahrestagung in Kooperation mit dem Ökumenischen Netzwerk Kirchenasyl in NRW und der Ev. Melanchthon-Akademie in Köln stattfinden. Wir bitten darum, den Termin bereits vorzumerken. Weitere Informationen zu Programm und Anmeldung folgen.
IV.III Termine
01.05.2022 |
Online |
|
14.05.2022 |
Villigst |
|
04.-06.11.2022 |
Köln |
Jahrestagung der BAG Asyl in der Kirche e.V. |
Hier gibt es den Newsletter_04_2022 als PDF