Liebe Freund*innen der Kirchenasylbewegung,
Am 13.01.21 bekräftigte das BAMF in einem Merkblatt, die Überstellungsfrist von 6 Monaten gelte unabhängig vom Dossierverfahren. Dies bedeutet das Ende der Verlängerung auf 18 Monate bei Dublin-Kirchenasylen. In Kirchenasylen, in denen das BAMF im Rahmen des Dossierverfahrens die Überstellungsfrist auf 18 Monate heraufsetzte, wird dies nun zurückgenommen. Dieser Schritt war längst überfällig und erfolgte erst 7(!) Monate nach der entsprechenden Entscheidung des BVwG. Dennoch zeigt sich, dass sich unsere gute Vernetzung und das mühsame Warten und Klagen ausgezahlt haben. Am 11.02.21 laden wir ein zu einer Online-Veranstaltung für Rückblick und Ausblick in Bezug auf diese aktuellen Entwicklungen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter I.
Wenn Sie die Artikel, die wir im „Pressespiegel“ zusammengestellt haben lesen möchten, folgen Sie bitte einfach dem markierten Link auf die Website. Sollten Sie Veranstaltungen organisieren, die von Interesse sein könnten und die wir auf unserer Homepage und im Newsletter bewerben sollen, schreiben Sie uns bitte an .
Wir wünschen Ihnen, Ihren Familien, Gemeinden und Gemeinschaften einen guten Start ins neue Jahr unter weiterhin erschwerten Bedingungen.
Mit freundlichen Grüßen,
Genia Schenke und Ulrike La Gro
Die BAG finden Sie auch auf Facebook und Twitter!
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I. In eigener Sache
I.I Online-Veranstaltung: Aktuelle Entwicklungen im Kirchenasyl
Donnerstag, 11.02.2021, 13:00-14:30
Mit Maria Bethke (Verfahrensberaterin, Diakonie Hessen) und Heiko Habbe (Rechtsanwalt, Fluchtpunkt Hamburg)
Im Januar 2021 informierte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die kirchlichen Ansprechpartner*innen für Kirchenasyl darüber, dass in Zukunft von der Praxis der Verlängerung der Überstellungsfrist auf 18 Monate bei Dublin-Kirchenasylen abgesehen werde. Als Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Asyl in der Kirche begrüßten wir diesen längst überfälligen Schritt. Für viele Flüchtlinge im Kirchenasyl und Gemeinden ist weiterhin offen, welche Auswirkungen das im konkreten Einzelfall hat.
In unserer Online-Veranstaltung werden Maria Bethke und Heiko Habbe einen Überblick über die Entwicklung der Auseinandersetzung mit dem BAMF und den Verwaltungsgerichten seit Sommer 2018 geben und die aktuelle Situation bewerten. Anschließend werden wir gemeinsam diskutieren, was dies für unsere jeweilige Kirchenasyl-Praxis bedeutet.
Die Veranstaltung richtet sich an ehrenamtlich Engagierte in der Flüchtlingsarbeit und Mitarbeitende in Beratungsstellen und Kirchen. Grundwissen zum Thema Kirchenasyl wird vorausgesetzt.
Wir bitten um Anmeldung unter info[at]kirchenasyl.de und senden Ihnen dann den Zugangslink für zoom zu.
I.II Pressemitteilung: BAMF hebt Sanktionen gegen Kirchenasyl auf
[wie bereits oben erwähnt, haben Innenministerium und BAMF bestätigt, dass die neuen Regelungen auch für bereits laufende Kirchenasyle gelten. Die Verlängerung der Überstellungsfrist wird in diesem Fall zurückgenommen]
13.01.2021
Die Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Asyl in der Kirche begrüßt die Entscheidung des BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge), die Überstellungsfristen bei sogenannten Dublin-Kirchenasylen nicht mehr von 6 auf 18 Monate zu verlängert. Kirchenasyl-Netzwerke und Kirchen hatten diese Praxis scharf kritisiert. Zwar sieht die Dublin III-Verordnung die Möglichkeit der Verlängerung der Überstellungsfrist vor, wenn Menschen flüchtig sind – im Gegensatz dazu ist der Aufenthaltsort von Menschen im Kirchenasyl den Behörden jedoch stets bekannt. „Die Anwendung der Verlängerungsregelung haben wir deshalb von Anfang an für rechtswidrig gehalten“ sagte Pastorin Dietlind Jochims, Vorstandsvorsitzende der BAG.
Zum Hintergrund: Im Juni 2018 hatten die Innenminister der Länder und der Bundesinnenminister Maßnahmen zur Verschärfung im Umgang mit Kirchenasyl beschlossen. Der gravierendste Schritt dabei war die Ankündigung, im Fall eines durch das BAMF abgelehnten Härtefalls die Überstellungsfrist für Menschen im Kirchenasyl von sechs auf 18 Monate zu verlängern, sollte das Kirchenasyl nach der Ablehnung nicht umgehend beendet werden. Nach Umsetzung der Maßnahmen war zudem die Zahl der vom BAMF anerkannten Härtefälle dramatisch gesunken. In zahlreichen rechtlichen Verfahren hatten seit 2018 Verwaltungsgerichte mehrheitlich diese Auffassung bestätigt. Zuletzt hatte auch das Bundesverwaltungsgericht im Juni 2020 in einem Beschluss bekräftigt, dass Menschen im offenen Kirchenasyl nicht als untergetaucht oder flüchtig gelten und eine Verlängerung der Dublin-Überstellungsfrist aufgrund des Aufenthalts im Kirchenasyl daher rechtswidrig sei.
Nun hat am 13. Januar 2021 auch das BAMF bestätigt, von dieser Verlängerungspraxis Abstand zu nehmen. „Wir nehmen diesen Schritt erleichtert zur Kenntnis. Er ist lange überfällig“, so Jochims. „Wir hoffen nun, dass er insgesamt eine Rückkehr zu einer lösungsorientierten Verständigung über humanitäre Härtefälle einleitet.“ Die Ökumenische BAG Asyl in der Kirche fordert darüber hinaus auch eine Rücknahme bereits erfolgter Fristverlängerungen bei laufenden Kirchenasylen. Für die Menschen im Kirchenasyl bestünde nun Hoffnung, dass ihre Fluchtgründe schneller inhaltlich geprüft werden könnten. Den Kirchengemeinden, Klöstern und Ordensgemeinschaften, die Menschen in besonderen Härtefällen in den vergangenen Jahren auch unter den erschwerten Bedingungen aufgenommen haben, dankt Jochims ausdrücklich und erinnert an die Jahreslosung: „Seid barmherzig, wie auch euer Vater barmherzig ist!“ (Lk 6,36)
Pastorin Dietlind Jochims
Vorsitzende der Ökumenischen BAG Asyl in der Kirche e.V.
II. Aktuelle Statistik
Aktuell zum 27.01.2021
Wir wissen zurzeit von 295 aktiven Kirchenasylen mit mindestens 508 Personen, davon sind etwa 103 Kinder. 279 der Kirchenasyle sind sogenannte Dublin Fälle.
III. Pressespiegel*
14.12.20 Bayrische Staatszeitung
Balanceakt zwischen Hilfe und Schuldspruch
Wenn die Abschiebung droht, kann Kirchenasyl die letzte Hoffnung sein. Doch der Unterschlupf bei einer Gemeinde oder im Kloster ist nicht gesetzlich verankert – und die Toleranz dafür schwindet.
21.12.20 Donaukurier
Kirchenasyl: Geflüchtete trifft auf Klosterleiterin
Zwei Lebensläufe, wie sie unterschiedlicher kaum sein könnten: Äbtissin Mechthild Thürmer leitet ein idyllisch nahe Bamberg gelegenes Kloster. Rosemary ist eine mit dem HI-Virus infizierte sowie von Folter und Vergewaltigung traumatisierte nach Bayern geflohene Nigerianerin. Ein Artikel im DONAUKURIER hat die ungleichen Frauen zusammengeführt.
25.12.20 Deutsche Welle (Video)
Äbtissin wegen Kirchenasyl angeklagt
Es ist selten, dass Nonnen mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Aber jetzt steht eine Äbtissin in Bayern juristisch unter Druck, nachdem sie Flüchtlinge beherbergt hat. Ihr Fall könnte die jahrhundertealte Tradition des Kirchenasyls auf die Probe stellen.
30.12.20 Süddeutsche Zeitung
„Jesus hätte an meiner Stelle nicht anders gehandelt“
Für Mutter Mechthild Thürmer, Oberhaupt der Abtei Maria Frieden in Kirchschletten, war 2020 ein Jahr der Prüfung. Die Staatsanwaltschaft Bamberg erhebt gegen die Ordensfrau den Vorwurf der „Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt“ von Asylsuchenden.
* Hinweis: Bei den kursiv gedruckten, zitierten Sätzen handelt es sich teilweise um die Anfänge einer Auswahl von Artikeln, die sich in den letzten Wochen mit dem Thema Kirchenasyl beschäftigt haben. Sie geben nicht zwingend die Meinung der Redaktion wider. Die Hyperlinks der Überschriften verweisen auf die Quellen, sie sind für ihre Inhalte selbst verantwortlich. Am Erscheinungstag des Newsletters waren alle noch aktuell und zugänglich.
IV. Hinweise
IV.I Corona-Newsticker von Pro Asyl
Auf der Website von Pro Asyl wurde ein Corona-Newsticker für Geflüchtete und Unterstützer*innen eingerichtet, den wir Ihnen wärmstens empfehlen. Dort finden sich auch Links zu mehrsprachigen Informationen zur aktuellen Lage.
IV.II Termine
11.02.2021 |
Online |
|
1.-2.10.2021 |
Köln |
Jahrestagung – Ökum. BAG Asyl in der Kirche |
Hier gibt es den Newsletter_01_2021 als PDF