Keine Verlängerung der Überstellungsfrist auf 18 Monate mehr
Am 13.01.21 bekräftigte das BAMF, die Überstellungsfrist von 6 Monaten gelte unabhängig vom Dossierverfahren. Dies bedeutet das Ende der Verlängerung auf 18 Monate bei Dublin-Kirchenasylen. Auch für bereits begonnene Kirchenasyle, bei denen das BAMF im Rahmen des Dossierverfahrens die Überstellungsfrist verlängerte, gilt: Die Fristverlängerung wird zurückgenommen.
Die Ansprechpartner in den Landeskirchen/Diözesen finden Sie hier:
- Zentrale Ansprechpartner der evangelischen Landeskirche
Den bundesweiten zentralen Ansprechpartner der Vereinigung Evangelischer Freikirchen finden Sie am Ende der Liste der EKD. - Bei Kirchenasylen in katholischen Gemeinden gibt das jeweils zuständige katholische Länderbüro Auskunft darüber, wer Ansprechpartner der katholischen Kirche ist.