Bleiberechtsregelung droht zu scheitern – Kirchenasyl weiter nötig

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Berlin, den 16.09.2008.

Die BAG Asyl in der Kirche hat sich auf ihrer Jahresmitgliederversammlung am 05/06. September 2008 in Göttingen mit dem bisherigen Erfolg der Bleiberechtsregelung befasst und stellt dazu fest:

Der von der Bundesregierung behauptete Erfolg der Bleiberechtsregelung ist bisher nicht eingetreten. Bis März 2008 bekamen weniger als ein Viertel der Geduldeten eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe. Sie ist längstens bis zum 31. Dezember 2009 gültig und wird nur verlängert, wenn die Betroffenen ihren Lebensunterhalt weiter sichern können. Im Oktober 2006, kurz vor der Innenministerkonferenz-Regelung, lebten 178.326 Geduldete in Deutschland, 56% davon schon mindestens sechs Jahre.

Abgelehnt  wurden bislang ca. 11.000 Personen. Ablehnungsgründe waren u.a. Passlosigkeit,  Ausschlussgründe anderer Familienmitglieder, fehlen gültiger Reisepässe bzw. keine Identitätspapiere, nicht erfüllte Aufenthaltszeiten oder Altersgründe, so dass eine Sicherung des Lebensunterhalts noch nicht oder nicht mehr möglich ist. Es fallen gerade diejenigen durch, die aus Angst ihre Herkunft verschwiegen, bei der Passbeschaffung aus Furcht nicht mitgewirkt haben oder von der zuständigen Botschaft keinen Pass bekommen haben. Auch Krankheit oder das Angewiesensein auf soziale Leistungen wegen der Anzahl der Kinder, sind Gründe, warum Geduldeten ein Aufenthaltsrecht verwehrt wird.

Die BAG Asyl in der Kirche fordert dringend eine Nachbesserung der Bleiberechtsregelung für diese Personengruppen, da sie besonders schutzbedürftig sind und sich seit Jahren um Integration bemühen. Bislang waren Geduldeten Sprachkurse, Bildung und das Recht, den Lebensunterhalt selbst zu sichern, verwehrt. Viele hat der Zustand des jahrelangen Wartens und Ausgeschlossenseins arbeitsunfähig und psychisch krank gemacht. Darum ist es eine Überforderung für viele, in kurzer Zeit Integrationsnachweise zu erbringen, nachdem ihnen jahrelang die Möglichkeit zur Integration verweigert wurde.

Die BAG Asyl in der Kirche fordert, dass humanitäre Härtefälle, insbesondere bei der Trennung von Familien im Falle der Abschiebung, und bei Abschiebung von Kindern, in den Härtefallkommissionen und bei der Umsetzung der Bleiberechtsregelung stärker berücksichtigt werden.
Wie unzureichend die bisherige Bleiberechtsregelung ist, zeigt auch die gleich bleibend hohe Zahl von Kirchenasylen in den Jahren 2006 bis 2008. Die BAG Asyl in der Kirche befürchtet, dass mit dem Auslaufen der Bleiberechtsregelung die Zahl der Kirchenasyle erheblich zunehmen wird, wenn nicht bis dahin die geltenden rechtlichen Regelungen beseitigt worden sind und die Befristung aufgehoben ist.

Kontakt:
Anne-Barbara Müller
Ökumenische Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche e.V.
Lindenstr. 85
10969 Berlin