Wenn im Zusammenhang mit einem Kirchenasyl besondere Kosten entstehen, die die Möglichkeiten der Betroffenen übersteigen, gibt es die Möglichkeit, einen Antrag an den Einzelfall-Fonds der BAG zu stellen. Aus diesem können Zuschüsse von in der Regel bis zu 500€ gewährt werden. Beihilfefähig sind zum Beispiel: Kosten für ärztliche Behandlung oder Gutachten, Übersetzungen, rechtliche Unterstützung. Das Antragsformular finden Sie hier.